Geplantes Zwischenlager Lingen
Einwendungen der AG "Keine Castorhalle"
Die Auslegungs- und Einwendungsfrist zum Standortzwischenlager Lingen hat
begonnen. Bis zum 1.10.99 können Einwendungen gemacht werden. Alle nach dem 1.10.99
gemachten Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Zum Erörterungstermin, der
Voraussichtlich anfang November stattfindet, sind nur EinwenderInnen zugelassen, und nur
EinwenderInnen haben anschließend das Recht gegen die Castorhalle zu klagen.
Infos: AG "Keine Castorhalle in Lingen" des Vernetzungstreffens
Lingen,
Jägerstraße 4, 49808 Lingen, Tel.: 0177/6290079,
Spenden: Konto 108 335 000, BLZ 280 694 94 (Volksbank Spelle)

Einwendungen gegen Castorhalle Lingen
Gegen das Vorhaben der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, am AKW-Lingen das
Standort-ZwischenlagerLingen zu errichten, erhebe ich hiermit Einwendungen wie folgt:
1. Das geplante Zwischenlager wird nach der Inbetriebnahme ein zunehmend
hohes Aktivitätsinventar besitzenund das Gesamtaktivitätsinventar am Standort drastisch
erhöhen. Durch die Erhöhung des Risikos fürkatastrophale Unfälle und die zusätzlichen
radioaktiven Emissionen ist mein Recht auf Gesundheit unddamit mein nach Artikel 2 Absatz
2 Grundgesetz geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheitgefährdet.
2. Durch die vom Zwischenlager ausgehende Gamma- und Neutronenstrahlung
wird die Strahlenbelastung inder Umgebung des Zwischenlagers erhöht. Wie hoch die durch
Niedrigstrahlung verursachteStrahlenbelastung ist, ist wissenschaftlich umstritten.
3. Das Behälterlagerkonzept entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft
und Technik. Die Lagerbehälterbilden die einzige Sicherheitsbarriere, das heißt es
existiert keine Doppelbarriere im sonst in der Kerntechnik üblichen Sinn.
4. Die Langzeitsicherheit der Behälter ist nicht gewährleistet.
5. Die Behälter gewährleisten nicht die notwendige Transportsicherheit.
Alle Sicherheitstests sind nur mitBehältermodellen durchgeführt worden, die in
wesentlichen konstruktiven und materialstrukturellenEigenschaften nicht den tatsächlich
verwendeten Behältern entsprechen.6. Bei einem schweren durch äußere Einflüsse
verursachten Unfall kann die Dichtigkeit der Behälter nichtgarantiert werden. Falls die
Abführung der Nachzerfallswärme nicht gewährleistet ist kann auchÜberhitzung zum
undichtwerden der Behälter führen.
7. Die Kapazität des Zwischenlagers reicht nach Angaben des Bundesamtes
für Strahlenschutz aus, um die Brennelemente aus 50 Betriebsjahren des AKW-Lingen
aufzunehmen. Für eine solche Kapazität kann dieAntragstellerin keinen Bedarf darlegen.
Aufgrund der beantragten Kapazität des Lagers ist zu befürchten,daß auch Atommüll aus
anderen Atomkraftwerken in Lingen eingelagert wird.
8. Da das Zwischenlager dem Weiterbetrieb des AKW-Lingen dient, mache ich
ausdrücklich alle in früherenGenehmigungs- und Gerichtsverfahren gegen das AKW-Lingen
vorgebrachten Einwendungen zumGegenstand des jetzigen Verfahrens.
9. Die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt.
10. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens findet keine
Umweltverträglichkeitsprüfung statt.Eine solche Prüfung ist bei Zwischenlagern für
andere Abfallarten gesetzlich vorgeschrieben und aufgrunddes erheblichen
Gefahrenpotentials auch hier erforderlich.
11. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist
unzureichend. Die Bekanntmachung derAuslegungs- und Einwendungsfrist sowie die Hälfte der
Auslegung selbst erfolgen in den Sommerferien.Ausgelegt wird nur während der Dienstzeiten
der auslegenden Ämter. Das Sicherheitsgutachten des TÜVwird nicht mit ausgelegt, so daß
eine Abwägung der mit dem Zwischenlager verbundenen Gefahren nichtmöglich ist. Der
Erörterungstermin ist so kurze Zeit nach der Einwendungsfrist geplant, daß eine
gründlicheBearbeitung der Einwendungen vorher nicht möglich ist.
Ich behalte mir vor meine Einwendungen auf dem anstehenden
Erörterungstermin näher zu konkretisieren undzu erweitern. Ich beantrage, daß das
Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungsterminsmindestens einen
Monat vorher schriftlich und persönlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere
Wochenenden legt oder den EinwenderInnen ihre Verdienstausfälle ersetzt.
Name, Vorname
Anschrift
Unterschrift
Bis zum 25.9.99 zurückschicken an:
Vernetzungstreffen Lingen, Jägerstraße 4, 49808 Lingen

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