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Geplantes Zwischenlager Lingen

Einwendungen der AG "Keine Castorhalle"

Die Auslegungs- und Einwendungsfrist zum Standortzwischenlager Lingen hat begonnen. Bis zum 1.10.99 können Einwendungen gemacht werden. Alle nach dem 1.10.99 gemachten Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Zum Erörterungstermin, der Voraussichtlich anfang November stattfindet, sind nur EinwenderInnen zugelassen, und nur EinwenderInnen haben anschließend das Recht gegen die Castorhalle zu klagen.

Infos: AG "Keine Castorhalle in Lingen" des Vernetzungstreffens Lingen,
Jägerstraße 4, 49808 Lingen, Tel.: 0177/6290079,
Spenden: Konto 108 335 000, BLZ 280 694 94 (Volksbank Spelle)


Einwendungen gegen Castorhalle Lingen

Gegen das Vorhaben der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, am AKW-Lingen das Standort-ZwischenlagerLingen zu errichten, erhebe ich hiermit Einwendungen wie folgt:

1. Das geplante Zwischenlager wird nach der Inbetriebnahme ein zunehmend hohes Aktivitätsinventar besitzenund das Gesamtaktivitätsinventar am Standort drastisch erhöhen. Durch die Erhöhung des Risikos fürkatastrophale Unfälle und die zusätzlichen radioaktiven Emissionen ist mein Recht auf Gesundheit unddamit mein nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheitgefährdet.

2. Durch die vom Zwischenlager ausgehende Gamma- und Neutronenstrahlung wird die Strahlenbelastung inder Umgebung des Zwischenlagers erhöht. Wie hoch die durch Niedrigstrahlung verursachteStrahlenbelastung ist, ist wissenschaftlich umstritten.

3. Das Behälterlagerkonzept entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die Lagerbehälterbilden die einzige Sicherheitsbarriere, das heißt es existiert keine Doppelbarriere im sonst in der Kerntechnik üblichen Sinn.

4. Die Langzeitsicherheit der Behälter ist nicht gewährleistet.

5. Die Behälter gewährleisten nicht die notwendige Transportsicherheit. Alle Sicherheitstests sind nur mitBehältermodellen durchgeführt worden, die in wesentlichen konstruktiven und materialstrukturellenEigenschaften nicht den tatsächlich verwendeten Behältern entsprechen.6. Bei einem schweren durch äußere Einflüsse verursachten Unfall kann die Dichtigkeit der Behälter nichtgarantiert werden. Falls die Abführung der Nachzerfallswärme nicht gewährleistet ist kann auchÜberhitzung zum undichtwerden der Behälter führen.

7. Die Kapazität des Zwischenlagers reicht nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz aus, um die Brennelemente aus 50 Betriebsjahren des AKW-Lingen aufzunehmen. Für eine solche Kapazität kann dieAntragstellerin keinen Bedarf darlegen. Aufgrund der beantragten Kapazität des Lagers ist zu befürchten,daß auch Atommüll aus anderen Atomkraftwerken in Lingen eingelagert wird.

8. Da das Zwischenlager dem Weiterbetrieb des AKW-Lingen dient, mache ich ausdrücklich alle in früherenGenehmigungs- und Gerichtsverfahren gegen das AKW-Lingen vorgebrachten Einwendungen zumGegenstand des jetzigen Verfahrens.

9. Die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt.

10. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.Eine solche Prüfung ist bei Zwischenlagern für andere Abfallarten gesetzlich vorgeschrieben und aufgrunddes erheblichen Gefahrenpotentials auch hier erforderlich.

11. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist unzureichend. Die Bekanntmachung derAuslegungs- und Einwendungsfrist sowie die Hälfte der Auslegung selbst erfolgen in den Sommerferien.Ausgelegt wird nur während der Dienstzeiten der auslegenden Ämter. Das Sicherheitsgutachten des TÜVwird nicht mit ausgelegt, so daß eine Abwägung der mit dem Zwischenlager verbundenen Gefahren nichtmöglich ist. Der Erörterungstermin ist so kurze Zeit nach der Einwendungsfrist geplant, daß eine gründlicheBearbeitung der Einwendungen vorher nicht möglich ist.

Ich behalte mir vor meine Einwendungen auf dem anstehenden Erörterungstermin näher zu konkretisieren undzu erweitern. Ich beantrage, daß das Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungsterminsmindestens einen Monat vorher schriftlich und persönlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere Wochenenden legt oder den EinwenderInnen ihre Verdienstausfälle ersetzt.

Name, Vorname

Anschrift

Unterschrift

Bis zum 25.9.99 zurückschicken an:

Vernetzungstreffen Lingen, Jägerstraße 4, 49808 Lingen


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08.11.2009

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