taz, die tageszeitung vom 26.08.99
Trittins begrenzte Möglichkeiten
Internes Papier prüft Mittel gegen Konzerne
von Matthias Urbach und Hannes Koch
Berlin (taz) - Das Bundesumweltministerium will nichts gegen die
Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad tun. Das geht aus einem vertraulichen 85-seitigen
Papier hervor, das der taz vorliegt. Darin kommt das Umweltministerium zu dem Schluss,
dass es "keine tragenden rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründe" gebe,
die niedersächsische Atomanlage in Salzgitter nicht zu genehmigen. Vor allem dann nicht,
wenn man keine Schadenersatzforderungen riskieren wolle. In der Koalitionsvereinbarung war
noch davon die Rede gewesen, dass ein Endlager genüge. Schacht Konrad wäre aber nicht
für hochradioaktiven Müll geeignet.
Das Papier ist ein Entwurf des Umweltministeriums für die
interministerielle Arbeitsgruppe, die derzeit die Möglichkeiten prüft, den Ausstieg per
Gesetz zu erzwingen. Darin schlägt das Ministerium erneut ein Verbot der
Wiederaufarbeitung vor, aber mit großen Ausnahmen. So sollen die abgebrannten
Brennstäbe, die bereits in Frankreich und England angeliefert worden sind, in jedem Fall
aufgearbeitet werden. Zwar spiegelt das Papier noch nicht die politische Linie Trittins
wider. Klar ist aber, dass er nicht mehr über dieses Papier hinaus kann.

Trittins kleine Drohkulisse
Wenn die Vorstandschefs der deutschen Atomstromunternehmen die
Energiekonsensgespräche aufkündigen, müsste die Bundesregierung Ernst machen mit ihrer
Drohung und den Atomausstieg auf dem Gesetzeswege durchziehen. Das könnte nach einem
vertraulichen Arbeitspapier aus dem Umweltministerium, das der taz vorliegt, so aussehen:
Verbot der Wiederaufarbeitung und Befristung der Betriebszeit der Meiler auf insgesamt 25
Jahre. Beides ist rein rechtlich gesehen möglich, so das Papier. Dagegen sei es rechtlich
ausgeschlossen, den Schacht Konrad dichtzumachen, ohne Entschädigung zahlen zu müssen.
Bislang war völlig unklar, was den Atomkraftbetreibern eigentlich droht,
wenn sie den Energiekonsens verweigern. Ursprünglich sollten schon im Vorfeld der
Verhandlungen die Daumenschrauben angezogen werden: Mit einer Verschärfung des
Atomgesetzes und einem Verbot der Wiederaufarbeitung. Doch Kanzler Gerhard Schröder (SPD)
ließ seinen grünen Umweltminister Jürgen Trittin auflaufen, als der versuchte, den
Koalitionsvertrag umzusetzen. Inzwischen ist auch dem Kanzleramt klar, dass sich ohne
Drohkulisse nicht verhandlen lässt.
Daher beauftragte das Kabinett am 7. Juli das Umweltministerium, eine
Arbeitsgruppe zusammen mit dem Innenministerium, dem Justizministerium und dem
Wirtschaftsministerium einzurichten. Diese Gruppe sollte prüfen, welche rechtlichen
Möglichkeiten die Bundesregierung überhaupt gegen die Atomlobby hat: Ein
Handlungsszenario für den Fall, dass die Konzerne nicht zum Konsens bereit sind. Die
Energiekonsensgespräche wurden derweil bis auf nach der Sommerpause vertagt. Wenn das
Papier fertig ist, werden sich zunächst die Koalitionspartner zusammensetzen und - so der
Plan - ihre gemeinsame Verhandlungslinie festklopfen. Erst dann geht es wieder in die
Konsensverhandlungen mit der Industrie.
Die Arbeitsgruppe ist auf Ebene der Staatssekretäre angesiedelt - bislang
trafen sich aber vor allem die Spitzenbeamten der zuständigen Abteilungen. Was sie
erarbeiten, stellt das juristisch Mögliche dar, unter der Voraussetzung des Kanzlers,
dass die Bundesregierung wirklich keinen Pfennig an Entschädigung dazuzahlt. Bis zum 30.
September soll der Bericht fertig sein.
Vor zehn Tagen nun legte das Bundesumweltministerium seine Vorstellungen
dem Arbeitskreis vor: Der 85-seitige Entwurf ist Jürgen Trittins maximale Drohkulisse.
Was hier nicht drinsteht, wird er später nicht mehr fordern können. Das Papier
dokumentiert damit auch die Zugeständnisse, die der glücklose Minister bislang machen
musste. Es werden nicht die letzten sein. Dafür konnte sich Jürgen Trittin bereits in
einem Punkt revanchieren: Der Vorschlag seines Widersachers im Kabinett, des
Wirtschaftsministers Werner Müller (parteilos), einen Konsens mit den Atomkonzernen per
öffentlich-rechtlichen Vertrag zu besiegeln, taugt nach Aussagen von Trittins
Rechtsexperten nichts.

AKW-Laufzeit auf 25 Jahre begrenzen
Das Umweltministerium sieht keine rechtlichen Probleme, die Laufzeiten der
Atommeiler auf insgesamt 25 Jahre zu begrenzen. Damit wären sechs Meiler noch in dieser
Legislaturperiode am Ende: Obrigheim, Stade, Bilblis A und B, Neckarwestheim 1 und
Brunsbüttel, die alle bis 1977 in Betrieb gegangen sind.
Die Meiler hätten eine Abschreibungsfrist von 19 Jahren. Bereits während
dieses Zeitraumes sei "jährlich auch ein Gewinn zu berücksichtigen", da die
Betreiber in ihren Versorgungsgebieten bislang über eine Monopol verfügten und
gewinnbringende Preise verlangen konnten. Freilich sei die Gewinnsituation durch die
Öffnung des Strommarktes schwieriger geworden. Insgesamt aber kommt Trittins Ministerium
zu der Auffassung, dass sich alle Kosten, inklusive technischer Nachrüstungen, in 25
Jahren mit "ausreichender Sicherheit" ausgezahlt hätten.
Trittins Beamte gehen bei dieser Rechnung davon aus, dass ein typischer
Meiler normalerweise sowieso nicht länger als 30 Jahre laufen kann. Dem widersprach das
Wirtschaftsministerium: Dort glaubt man den Betreibern, die von 40 Jahren normaler
Lebensdauer sprechen. Und auch nach 40 Jahren könne nicht von einer völligen
Wertlosigkeit des AKW ausgegangen werden - eine entschädigungsfreie Abschaltung sei also
auch dann nicht möglich, argumentieren die Beamten des Wirtschaftsministeriums. Auch wenn
der Umweltminister gerne so früh wie möglich aussteigen würde, ist bei den Grünen
längst nicht mehr von 25 Jahren Restlaufzeit die Rede. "Deutlich unter 30
Jahren" würde den meisten Spitzenpolitikern genügen.
Unklar ist auch immer noch, ob man alle Atommeiler über einen Kamm
scheren kann, wie es das Umweltministerium möchte, oder ob man für jeden einzelnen eine
individuelle Befristung vorsehen muß - je nachdem, wie sicher das AKW ist. Das
Justizministerium hat noch immer Bedenken gegen eine generelle Lösung.
Das Umweltministerium besteht darauf, dass die Frist in Kalenderjahren
berechnet wird, nicht in Volllastjahren. Das bedeutet, dass man nur die Zeit zählt, die
ein AKW wirklich in Betrieb ist. Das "würde solche Anlagen begünstigen, die in der
Vergangenheit mängelbedingt im Verhältnis zur verstrichenen Zeit wenige Volllastjahre
aufweisen", heißt es in dem Papier aus dem Hause Trittin.

Atomare Wiederaufarbeitung teilweise verbieten
Sollten die Atomkonzerne nicht freiwillig aus der atomaren
Wiederaufarbeitung aussteigen, will Trittin sie verbieten. Allerdings mit Ausnahmen:
"Von diesem Verbot ausgenommen sind abgebrannte Brennelemente, die bereits nach
Frankreich oder nach Großbritannien geliefert worden sind."
Trittin fällt hinter seine frühere Position, Wideraufarbeitung
ausnahmslos zu untersagen, zurück. Seine Beweggründe: Von insgesamt 3.090 Tonnen
Schwermetall, über deren Wiederaufarbeitung noch Verträge bestehen, ist sowieso schon
ein Drittel (1.100 Tonnen) angeliefert. Und zweitens fürchtet offenbar auch Trittin
massenhafte Rücktransporte von Castoren nach Deutschland. Von dem Verbot ausgenommen
werden sollen auch sogenannte Altverträge (von 1979) und solche Atombetreiber, die
"auch bei Anrechnung materieller Vorteile (...) aus einem Verzicht (...) einen
unzumutbaren Schaden erleiden."
Der Hintergrund dieser Klausel: Wiederaufarbeitung ist viel teurer als
Endlagerung. Pro Kilo Material ist die direkte Deponierung um 500 bis 1.200 Mark billiger
(bei einem Wiederaufarbeitungspreis von 1.600 Mark pro Kilo). "Insgesamt führt der
Verzicht auf die Wiederaufarbeitung zu Kostenvorteilen", formulieren Trittins Beamte
mit Blick auf Schröders Angst vor Schadenersatzforderungen.
Solche Ausnahmen zuzulassen, so das Umweltministerium, sei ein
Zugeständnis an die anderen Ressorts. Obwohl ein weitergehendes Verbot rechtlich durchaus
möglich sei, habe man den anderen Ministerien entgegenkommen und den alten Streit nicht
neu schüren wollen.
Trotzdem zeigte sich das Wirtschaftsministerium in der
Arbeitsgruppensitzung unversöhnlich: Der Kanzler habe auch auf ein Einvernehmen mit den
Regierungen von Frankreich und Großbritannien in dieser Frage gedrungen, das sei nicht
vereinbar mit einem gesetzlich Wiederaufarbeitungsverbot, heißt es in einem der taz
vorliegenden Protokoll. Der Grund: Unter der Regierung Kohl wurden begleitend zu den
Industrieverträgen diplomatische Noten ausgetauscht, in denen die Regierungen erklärten,
die Wiederaufarbeitung nicht behindern zu wollen. Welche Bindung das für den neuen
Bundestag und die neue Regierung hat, ist immer noch unter den Ministerien umstritten.
Derzeit prüft Fischers Außenministerium.

Atomendlager Schacht Konrad genehmigen
Während die Grünen seit Jahren fordern, das Atomendlager Schacht Konrad
bei Salzgitter nicht zu genehmigen, sieht das Umweltministerium keinen Weg, das
umstrittene Projekt zu verhindern. Es gebe "keine tragenden rechtlichen oder
sicherheitstechnischen Gründe", warum das niedersächsische Umweltministerium
Schacht Konrad nicht genehmigen sollte, heißt es im Papier. Den niedersächsischen
Umweltminister und Konrad-Gegner Wolfgang Jüttner (SPD) lässt Trittin damit im Regen
stehen.
Der neue Realismus steht im Gegensatz zum rot-grünen Koalitionsvertrag,
demzufolge ein atomares Endlager ausreicht. Da Konrad aber nur für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle gedacht ist, fehlt in jedem Fall ein zweites Lager für stark
strahlenden Müll.
"In das Endlagerprojekt wurden bisher rund 1,4 Milliarden Mark
investiert, die im Wesentlichen (zu über 90 Prozent) von den
Energieversorgungsunternehmen refinanziert wurden", schreibt das
Bundesumweltministerium. Parallel dazu sei "das seit rund 17 Jahren laufende
Planfeststellungsverfahren weit fortgeschritten".
Das niedersächsische Umweltministerium habe "einen praktisch
vollständigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses einschließlich aller
erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse" erarbeitet.
Da nun fast alle Prüfungen abgeschlossen seien, könnte die Industrie
"bei einem fachlich nicht begründeten Verzicht des Bundes auf Konrad Vorleistungen
in Höhe von rund 1,4 Milliarden Mark mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich
zurückfordern", so das Papier. Außerdem hätte "die baldige Einrichtung eines
separaten Endlagers Konrad entsorgungskonzeptionelle und sicherheitstechnische
Vorteile". Durch die Trennung vom hochradioaktiven Müll (Brennelemente) würden im
Lager Konrad möglicherweise weniger gefährliche Gase entstehen.
Bundeswirtschaftsminister Müller hatte im Juni als Kompromiss
vorgeschlagen, den Planfeststellungsbeschluss für Konrad erst zum Jahr 2030 wirksam
werden zu lassen. Das ist nach Ansicht des Umweltministeriums kein Ausweg: Wesentliche
Schritte des Verfahrens müssten später wiederholt werden, was die Sache zusätzlich
verteuere.

Zeitgemäße Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke
Das Risiko eines Super-GAUs à la Tschernobyl wurde ebenso unterschätzt
wie die Gefährlichkeit der freigesetzten Strahlung, urteilt das Umweltministerium. Die
Richtlinien müßten an diesen neuen Erkenntnisstand angepasst werden. Die Konsequenz:
Alle laufenden AKWs wären nicht mehr genehmigungsfähig. Und damit nicht genug. Die neuen
Sicherheitserkenntnisse berechtigten den Gesetzgeber außerdem, so das Umweltministerium,
die Atomkraft neu zu bewerten und die Betriebsgenehmigungen für die AKWs zu begrenzen.
"Ein kerntechnischer Unfall mit erheblichen radioaktiven
Freisetzungen wäre in einem Zeitraum von 50 Jahren (...) mit einer Sicherheit von ca. 1%
zu erwarten", fasst das Papier zusammen. Als die meisten Atommeiler genehmigt wurden,
sei man hingegen davon ausgegangen, dass ein Unfall "praktisch ausgeschlossen"
sei.
Gleichzeitig schätze die Internationale Strahlenschutzkommission seit
1990 (nach der Auswertung der Strahlenschäden von Hiroschima und Nagasaki) "das
Risiko, an radioaktiver Strahlung zu sterben, viermal höher ein als zuvor". Die
Folge: "Die vorliegenden Nachweise der Störfallsicherheit der laufenden
Atomkraftwerke genügen diesem Kriterium nicht."
Die Lehren seien noch gar nicht in Rechtsvorschriften eingegangen:
"So zeigte sich in Deutschland beispielsweise, dass Belastungen über üblicherweise
nicht betrachtete Pfade und Nahrungsmittel erheblich zur Gesamtstrahlenbelastung
beitrugen."
Fazit: "Die integrale Schadenswirkung nimmt mit der Summe der
Einzelschäden überproportional zu. ... Im Rahmen einer Neubewertung des kerntechnischen
Risikos kann deshalb vom Gesetzgeber entschieden werden, ob er auch für Altanlagen das
nach heutigen Erkenntnissen anzunehmende Schadensausmaß als Maßstab für die
Sicherheitsvorkehrungen ... anwenden will." Das Wirtschaftsministerium zog diese
Analyse allerdings in einem Arbeitsgruppengespräch in Zweifel. Sie stelle nicht den
allgemein akzeptierten Wissenstand dar, heißt es in einem der taz vorliegenden Protokoll
vom 3. 8. 99.

Wenn Konsens, dann nicht mit öffentlich-rechtlichem Vertrag
Sollte es zwischen Regierung und Wirtschaft tatsächlich zu einem Konsens
kommen, wie sollte er dann festgehalten werden? Das Ministerium des Grünen Jürgen
Trittin hat erhebliche rechtliche Zweifel, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für den
Ausstieg förderlich wäre. Einen solchen "Entwurf zur Verständigung" hatte
Bundeswirtschaftsminister Müller (parteilos) vorgeschlagen. Er will darin die
Restlaufzeit der AKW für beide Seiten verbindlich regeln und eine Schiedsstelle für
Konflikte einrichten. Trittin hält jedoch ein Ausstiegsgesetz für sinnvoller.
Begründung: Ein Vertrag sei angesichts der großen Zahl notwendiger
Vertragspartner "unpraktikabel". Unterschreiben müssten nämlich alle Holdings
der Atomindustrie und auch alle ihre Tochterfirmen. Ebenso müsste man alle Bundesländer
- auch die CDU-regierten - ins Boot holen. Bund und Länder könnten außerdem, fürchtet
das Umweltministerium weiter, den Vertrag kaum durchsetzen. Hielte sich ein Konzern nicht
an die vereinbarte Restlaufzeit seines AKW, bliebe dem Staat nichts übrig, als die
Verwaltungsgerichte anzurufen - mit ungewissem Ausgang.
Besser als ein Vertrag wäre deshalb ein Gesetz. Denn die
Gesetzgebungskompetenz des Bundestages stehe in seiner rechtlichen Bindungswirkung viel
höher.

< zurück zum monat.
|