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taz, die tageszeitung vom 26.08.99

Trittins begrenzte Möglichkeiten

Internes Papier prüft Mittel gegen Konzerne

von Matthias Urbach und Hannes Koch

Berlin (taz) - Das Bundesumweltministerium will nichts gegen die Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad tun. Das geht aus einem vertraulichen 85-seitigen Papier hervor, das der taz vorliegt. Darin kommt das Umweltministerium zu dem Schluss, dass es "keine tragenden rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründe" gebe, die niedersächsische Atomanlage in Salzgitter nicht zu genehmigen. Vor allem dann nicht, wenn man keine Schadenersatzforderungen riskieren wolle. In der Koalitionsvereinbarung war noch davon die Rede gewesen, dass ein Endlager genüge. Schacht Konrad wäre aber nicht für hochradioaktiven Müll geeignet.

Das Papier ist ein Entwurf des Umweltministeriums für die interministerielle Arbeitsgruppe, die derzeit die Möglichkeiten prüft, den Ausstieg per Gesetz zu erzwingen. Darin schlägt das Ministerium erneut ein Verbot der Wiederaufarbeitung vor, aber mit großen Ausnahmen. So sollen die abgebrannten Brennstäbe, die bereits in Frankreich und England angeliefert worden sind, in jedem Fall aufgearbeitet werden. Zwar spiegelt das Papier noch nicht die politische Linie Trittins wider. Klar ist aber, dass er nicht mehr über dieses Papier hinaus kann.


Trittins kleine Drohkulisse

Wenn die Vorstandschefs der deutschen Atomstromunternehmen die Energiekonsensgespräche aufkündigen, müsste die Bundesregierung Ernst machen mit ihrer Drohung und den Atomausstieg auf dem Gesetzeswege durchziehen. Das könnte nach einem vertraulichen Arbeitspapier aus dem Umweltministerium, das der taz vorliegt, so aussehen: Verbot der Wiederaufarbeitung und Befristung der Betriebszeit der Meiler auf insgesamt 25 Jahre. Beides ist rein rechtlich gesehen möglich, so das Papier. Dagegen sei es rechtlich ausgeschlossen, den Schacht Konrad dichtzumachen, ohne Entschädigung zahlen zu müssen.

Bislang war völlig unklar, was den Atomkraftbetreibern eigentlich droht, wenn sie den Energiekonsens verweigern. Ursprünglich sollten schon im Vorfeld der Verhandlungen die Daumenschrauben angezogen werden: Mit einer Verschärfung des Atomgesetzes und einem Verbot der Wiederaufarbeitung. Doch Kanzler Gerhard Schröder (SPD) ließ seinen grünen Umweltminister Jürgen Trittin auflaufen, als der versuchte, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Inzwischen ist auch dem Kanzleramt klar, dass sich ohne Drohkulisse nicht verhandlen lässt.

Daher beauftragte das Kabinett am 7. Juli das Umweltministerium, eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Innenministerium, dem Justizministerium und dem Wirtschaftsministerium einzurichten. Diese Gruppe sollte prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten die Bundesregierung überhaupt gegen die Atomlobby hat: Ein Handlungsszenario für den Fall, dass die Konzerne nicht zum Konsens bereit sind. Die Energiekonsensgespräche wurden derweil bis auf nach der Sommerpause vertagt. Wenn das Papier fertig ist, werden sich zunächst die Koalitionspartner zusammensetzen und - so der Plan - ihre gemeinsame Verhandlungslinie festklopfen. Erst dann geht es wieder in die Konsensverhandlungen mit der Industrie.

Die Arbeitsgruppe ist auf Ebene der Staatssekretäre angesiedelt - bislang trafen sich aber vor allem die Spitzenbeamten der zuständigen Abteilungen. Was sie erarbeiten, stellt das juristisch Mögliche dar, unter der Voraussetzung des Kanzlers, dass die Bundesregierung wirklich keinen Pfennig an Entschädigung dazuzahlt. Bis zum 30. September soll der Bericht fertig sein.

Vor zehn Tagen nun legte das Bundesumweltministerium seine Vorstellungen dem Arbeitskreis vor: Der 85-seitige Entwurf ist Jürgen Trittins maximale Drohkulisse. Was hier nicht drinsteht, wird er später nicht mehr fordern können. Das Papier dokumentiert damit auch die Zugeständnisse, die der glücklose Minister bislang machen musste. Es werden nicht die letzten sein. Dafür konnte sich Jürgen Trittin bereits in einem Punkt revanchieren: Der Vorschlag seines Widersachers im Kabinett, des Wirtschaftsministers Werner Müller (parteilos), einen Konsens mit den Atomkonzernen per öffentlich-rechtlichen Vertrag zu besiegeln, taugt nach Aussagen von Trittins Rechtsexperten nichts.


AKW-Laufzeit auf 25 Jahre begrenzen

Das Umweltministerium sieht keine rechtlichen Probleme, die Laufzeiten der Atommeiler auf insgesamt 25 Jahre zu begrenzen. Damit wären sechs Meiler noch in dieser Legislaturperiode am Ende: Obrigheim, Stade, Bilblis A und B, Neckarwestheim 1 und Brunsbüttel, die alle bis 1977 in Betrieb gegangen sind.

Die Meiler hätten eine Abschreibungsfrist von 19 Jahren. Bereits während dieses Zeitraumes sei "jährlich auch ein Gewinn zu berücksichtigen", da die Betreiber in ihren Versorgungsgebieten bislang über eine Monopol verfügten und gewinnbringende Preise verlangen konnten. Freilich sei die Gewinnsituation durch die Öffnung des Strommarktes schwieriger geworden. Insgesamt aber kommt Trittins Ministerium zu der Auffassung, dass sich alle Kosten, inklusive technischer Nachrüstungen, in 25 Jahren mit "ausreichender Sicherheit" ausgezahlt hätten.

Trittins Beamte gehen bei dieser Rechnung davon aus, dass ein typischer Meiler normalerweise sowieso nicht länger als 30 Jahre laufen kann. Dem widersprach das Wirtschaftsministerium: Dort glaubt man den Betreibern, die von 40 Jahren normaler Lebensdauer sprechen. Und auch nach 40 Jahren könne nicht von einer völligen Wertlosigkeit des AKW ausgegangen werden - eine entschädigungsfreie Abschaltung sei also auch dann nicht möglich, argumentieren die Beamten des Wirtschaftsministeriums. Auch wenn der Umweltminister gerne so früh wie möglich aussteigen würde, ist bei den Grünen längst nicht mehr von 25 Jahren Restlaufzeit die Rede. "Deutlich unter 30 Jahren" würde den meisten Spitzenpolitikern genügen.

Unklar ist auch immer noch, ob man alle Atommeiler über einen Kamm scheren kann, wie es das Umweltministerium möchte, oder ob man für jeden einzelnen eine individuelle Befristung vorsehen muß - je nachdem, wie sicher das AKW ist. Das Justizministerium hat noch immer Bedenken gegen eine generelle Lösung.

Das Umweltministerium besteht darauf, dass die Frist in Kalenderjahren berechnet wird, nicht in Volllastjahren. Das bedeutet, dass man nur die Zeit zählt, die ein AKW wirklich in Betrieb ist. Das "würde solche Anlagen begünstigen, die in der Vergangenheit mängelbedingt im Verhältnis zur verstrichenen Zeit wenige Volllastjahre aufweisen", heißt es in dem Papier aus dem Hause Trittin.


Atomare Wiederaufarbeitung teilweise verbieten

Sollten die Atomkonzerne nicht freiwillig aus der atomaren Wiederaufarbeitung aussteigen, will Trittin sie verbieten. Allerdings mit Ausnahmen: "Von diesem Verbot ausgenommen sind abgebrannte Brennelemente, die bereits nach Frankreich oder nach Großbritannien geliefert worden sind."

Trittin fällt hinter seine frühere Position, Wideraufarbeitung ausnahmslos zu untersagen, zurück. Seine Beweggründe: Von insgesamt 3.090 Tonnen Schwermetall, über deren Wiederaufarbeitung noch Verträge bestehen, ist sowieso schon ein Drittel (1.100 Tonnen) angeliefert. Und zweitens fürchtet offenbar auch Trittin massenhafte Rücktransporte von Castoren nach Deutschland. Von dem Verbot ausgenommen werden sollen auch sogenannte Altverträge (von 1979) und solche Atombetreiber, die "auch bei Anrechnung materieller Vorteile (...) aus einem Verzicht (...) einen unzumutbaren Schaden erleiden."

Der Hintergrund dieser Klausel: Wiederaufarbeitung ist viel teurer als Endlagerung. Pro Kilo Material ist die direkte Deponierung um 500 bis 1.200 Mark billiger (bei einem Wiederaufarbeitungspreis von 1.600 Mark pro Kilo). "Insgesamt führt der Verzicht auf die Wiederaufarbeitung zu Kostenvorteilen", formulieren Trittins Beamte mit Blick auf Schröders Angst vor Schadenersatzforderungen.

Solche Ausnahmen zuzulassen, so das Umweltministerium, sei ein Zugeständnis an die anderen Ressorts. Obwohl ein weitergehendes Verbot rechtlich durchaus möglich sei, habe man den anderen Ministerien entgegenkommen und den alten Streit nicht neu schüren wollen.

Trotzdem zeigte sich das Wirtschaftsministerium in der Arbeitsgruppensitzung unversöhnlich: Der Kanzler habe auch auf ein Einvernehmen mit den Regierungen von Frankreich und Großbritannien in dieser Frage gedrungen, das sei nicht vereinbar mit einem gesetzlich Wiederaufarbeitungsverbot, heißt es in einem der taz vorliegenden Protokoll. Der Grund: Unter der Regierung Kohl wurden begleitend zu den Industrieverträgen diplomatische Noten ausgetauscht, in denen die Regierungen erklärten, die Wiederaufarbeitung nicht behindern zu wollen. Welche Bindung das für den neuen Bundestag und die neue Regierung hat, ist immer noch unter den Ministerien umstritten. Derzeit prüft Fischers Außenministerium.


Atomendlager Schacht Konrad genehmigen

Während die Grünen seit Jahren fordern, das Atomendlager Schacht Konrad bei Salzgitter nicht zu genehmigen, sieht das Umweltministerium keinen Weg, das umstrittene Projekt zu verhindern. Es gebe "keine tragenden rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründe", warum das niedersächsische Umweltministerium Schacht Konrad nicht genehmigen sollte, heißt es im Papier. Den niedersächsischen Umweltminister und Konrad-Gegner Wolfgang Jüttner (SPD) lässt Trittin damit im Regen stehen.

Der neue Realismus steht im Gegensatz zum rot-grünen Koalitionsvertrag, demzufolge ein atomares Endlager ausreicht. Da Konrad aber nur für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gedacht ist, fehlt in jedem Fall ein zweites Lager für stark strahlenden Müll.

"In das Endlagerprojekt wurden bisher rund 1,4 Milliarden Mark investiert, die im Wesentlichen (zu über 90 Prozent) von den Energieversorgungsunternehmen refinanziert wurden", schreibt das Bundesumweltministerium. Parallel dazu sei "das seit rund 17 Jahren laufende Planfeststellungsverfahren weit fortgeschritten".

Das niedersächsische Umweltministerium habe "einen praktisch vollständigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses einschließlich aller erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse" erarbeitet.

Da nun fast alle Prüfungen abgeschlossen seien, könnte die Industrie "bei einem fachlich nicht begründeten Verzicht des Bundes auf Konrad Vorleistungen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Mark mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich zurückfordern", so das Papier. Außerdem hätte "die baldige Einrichtung eines separaten Endlagers Konrad entsorgungskonzeptionelle und sicherheitstechnische Vorteile". Durch die Trennung vom hochradioaktiven Müll (Brennelemente) würden im Lager Konrad möglicherweise weniger gefährliche Gase entstehen.

Bundeswirtschaftsminister Müller hatte im Juni als Kompromiss vorgeschlagen, den Planfeststellungsbeschluss für Konrad erst zum Jahr 2030 wirksam werden zu lassen. Das ist nach Ansicht des Umweltministeriums kein Ausweg: Wesentliche Schritte des Verfahrens müssten später wiederholt werden, was die Sache zusätzlich verteuere.


Zeitgemäße Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke

Das Risiko eines Super-GAUs à la Tschernobyl wurde ebenso unterschätzt wie die Gefährlichkeit der freigesetzten Strahlung, urteilt das Umweltministerium. Die Richtlinien müßten an diesen neuen Erkenntnisstand angepasst werden. Die Konsequenz: Alle laufenden AKWs wären nicht mehr genehmigungsfähig. Und damit nicht genug. Die neuen Sicherheitserkenntnisse berechtigten den Gesetzgeber außerdem, so das Umweltministerium, die Atomkraft neu zu bewerten und die Betriebsgenehmigungen für die AKWs zu begrenzen.

"Ein kerntechnischer Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen wäre in einem Zeitraum von 50 Jahren (...) mit einer Sicherheit von ca. 1% zu erwarten", fasst das Papier zusammen. Als die meisten Atommeiler genehmigt wurden, sei man hingegen davon ausgegangen, dass ein Unfall "praktisch ausgeschlossen" sei.

Gleichzeitig schätze die Internationale Strahlenschutzkommission seit 1990 (nach der Auswertung der Strahlenschäden von Hiroschima und Nagasaki) "das Risiko, an radioaktiver Strahlung zu sterben, viermal höher ein als zuvor". Die Folge: "Die vorliegenden Nachweise der Störfallsicherheit der laufenden Atomkraftwerke genügen diesem Kriterium nicht."

Die Lehren seien noch gar nicht in Rechtsvorschriften eingegangen: "So zeigte sich in Deutschland beispielsweise, dass Belastungen über üblicherweise nicht betrachtete Pfade und Nahrungsmittel erheblich zur Gesamtstrahlenbelastung beitrugen."

Fazit: "Die integrale Schadenswirkung nimmt mit der Summe der Einzelschäden überproportional zu. ... Im Rahmen einer Neubewertung des kerntechnischen Risikos kann deshalb vom Gesetzgeber entschieden werden, ob er auch für Altanlagen das nach heutigen Erkenntnissen anzunehmende Schadensausmaß als Maßstab für die Sicherheitsvorkehrungen ... anwenden will." Das Wirtschaftsministerium zog diese Analyse allerdings in einem Arbeitsgruppengespräch in Zweifel. Sie stelle nicht den allgemein akzeptierten Wissenstand dar, heißt es in einem der taz vorliegenden Protokoll vom 3. 8. 99.


Wenn Konsens, dann nicht mit öffentlich-rechtlichem Vertrag

Sollte es zwischen Regierung und Wirtschaft tatsächlich zu einem Konsens kommen, wie sollte er dann festgehalten werden? Das Ministerium des Grünen Jürgen Trittin hat erhebliche rechtliche Zweifel, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für den Ausstieg förderlich wäre. Einen solchen "Entwurf zur Verständigung" hatte Bundeswirtschaftsminister Müller (parteilos) vorgeschlagen. Er will darin die Restlaufzeit der AKW für beide Seiten verbindlich regeln und eine Schiedsstelle für Konflikte einrichten. Trittin hält jedoch ein Ausstiegsgesetz für sinnvoller.

Begründung: Ein Vertrag sei angesichts der großen Zahl notwendiger Vertragspartner "unpraktikabel". Unterschreiben müssten nämlich alle Holdings der Atomindustrie und auch alle ihre Tochterfirmen. Ebenso müsste man alle Bundesländer - auch die CDU-regierten - ins Boot holen. Bund und Länder könnten außerdem, fürchtet das Umweltministerium weiter, den Vertrag kaum durchsetzen. Hielte sich ein Konzern nicht an die vereinbarte Restlaufzeit seines AKW, bliebe dem Staat nichts übrig, als die Verwaltungsgerichte anzurufen - mit ungewissem Ausgang.

Besser als ein Vertrag wäre deshalb ein Gesetz. Denn die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages stehe in seiner rechtlichen Bindungswirkung viel höher.


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