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BI "Kein Atommüll in Ahaus", Pressemitteilung, 27. Dezember 2001

Campverbot und Räumung beim Castortransport 1998 rechtswidrig

Verbot und Räumung des sogenannten "Südcamps" während des Castor-Transports nach Ahaus im März 1998 waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster wurde jetzt den Verfahremsbeteiligten zugestellt.

Geklagt hatte ein Mitglied einer Bielefelder Anti-Atom-Gruppe, die das Südcamp "X7" in der Nähe der B 474 in Legden-Wehr angemeldet hatte. Das Camp lag ca. 800 m nördlich der Bahnverbindung Coesfeld - Ahaus auf dem Grundstück des Landwirts Finnah. In seiner detaillierten Urteilsbegründung macht das Gericht deutlich, dass die Gründe für das Verbot, die der Polizeipräsident Münster vorgetragen hat, nicht überzeugend waren.

Zum einen hält es das Gericht nicht für nachvollziehbar, dass auf Grund der Lage des Südcamps von diesem aus unbemerkte Annäherungen an die Bahnstrecke möglich gewesen seien. Zum anderen betont das Gericht in Anlehnung an das Brokdorfurteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht nicht allein deshalb aufgehoben werden könne, weil die Möglichkeit des unfriedlichen Verhaltens einzelner Versammlungsteilnehmer bestünde. Andernfalls könne "praktisch jede (Groß-)Demonstration dieser Art verboten werden, weil sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen ließen." Die Bewertung der Bielefelder Gruppe, die das Camp organisiert hat, als "gewaltbereit" habe die Polizei aber nicht belegen können.

Außerdem habe der Polizeipräsident die Entscheidung über die Begrenzung der versammlungsfreien Zone um das BZA in Kenntnis des Umstandes getroffen, dass das Südcamp exakt an der Stelle organisiert werden sollte, für die es die Klägerin angemeldet hatte. Diese Stelle lag aber deutlich außerhalb dieser Zone. Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" sieht sich durch die Entscheidung des VG Münster in ihrer Kritik am Polizeieinsatz von 1998 bestätigt: "Nach dem Urteil über die Rechtswidrigkeit der massenhaften Ingewahrsamnahmen muss der Polizeipräsident Münster nun erneut zur Kenntnis nehmen, dass sein Vorgehen anlässlich des Castor-Transports in wesentlichen Teilen rechtswidrig war. Die Bürgerinitiative nimmt die Gerichtsentscheidung daher mit Genugtuung zur Kenntnis, auch wenn sie erst 3 ½ Jahre nach dem Transport ergangen ist", so BI-Sprecher Hartmut Liebermann. Bedeutung komme dieser Entscheidung in jedem Fall für zukünftige Castor-Transporte zu, sei es nach Ahaus oder nach Gorleben.


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