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99. |
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Frankfurter Rundschau, 21. Dezember '99 Es gilt das gebrochene WortEin Zwischenrufvon Wolfgang EhmkeDie Grünen haben angeblich keine Wahl. Verfassungsgerecht sei allein die Zahl 30. 30 Jahre Laufzeit müsse den Betreibern der 19 deutschen Atomkraftwerke zugestanden werden, wenn die Befristung von Laufzeiten in das Atomgesetz hineingeschrieben wird. Dieser koalitionskompatiblen Linie folgen nun Bundesvorstand sowie Fraktion der Grünen; und sie wollen es den Ministern Fischer und Trittin vertrauensvoll allein überlassen, den Kurs in Sachen Atomausstieg auszuhandeln. Von Ausstieg in dieser Legislaturperiode bleibt keine Spur. Da bleibt nur die Hoffnung auf einen Konsens mit der Branche, denn im Einvernehmen mit der Stromwirtschaft könnten zwei Vorzeigekraftwerke vom Netz gehen, deren Betrieb sich kurz- oder mittelfristig nicht mehr rechnet, so die Hoffnung der grünen Parteistrategen. Ein frommer Wunsch. Denn welcher Stromkonzern würde sich angesichts der Preiskämpfe auf dem Strommarkt nach dem Ende der Gebietsmonopole dafür hergeben, ein solches Bauernopfer auf sich zu nehmen? In Obrigheim ist man gut gerüstet für die anti-atomare Abwehrschlacht, hat man doch zusätzliche Zwischenlagerkapazitäten auf dem Kraftwerksgelände geschaffen. In Stade bricht gerade der Entsorgungsnotstand aus, weil immer noch bis zur Klärung der Kontamination von Castorbehältern Transporte ausgesetzt sind. Aber hier demonstriert die Belegschaft und findet großen Rückhalt in der örtlichen SPD. Wie wär's mit Mülheim-Kärlich? Das Kraftwerk steht gerichtsbedingt seit Jahren still, aber wird immer noch dem deutschen Kraftwerkspark zugerechnet. Stromkonzerne sind keine politischen Wohlfahrtsunternehmen, denen geht es ums Aktienrecht, um Gewinne, "ums Geld", wie Preussenelektra-Chef Hans-Dieter Harig schlicht formuliert. Nicht einmal die Volumen-Lösung ("Bubble") wird von den Grünen ins Kalkül gezogen. Dahinter steckt das - heftig dementierte - Angebotspaket der Strombranche, bei einer Strommengengarantie von 2500 Terrawattstunden für den atomaren Kraftwerkspark im Gegenzug vier weniger gewinnträchtige Meiler bis zum nächsten Wahltermin stillzulegen. Das hieße, die verbleibenden 15 AKW sollten ungestört, also ohne administrative oder gesetzliche Drangsalierung die ausgehandelte Strommenge erzeugen. "Atomausstieg - nur mit uns!" plakatierten die Grünen 1998. Restrisiko hin, Entsorgungsinfakt her, es hat leider nicht geklappt mit dem einstigen Essential grüner Programmatik, werden sie sagen. Aber mit der nächsten Wahl wende sich das Blatt: "Wählt Grüne!" Die Wählerinnen und Wähler haben zwischenzeitlich die Wahl zwischen Protest und Widerstand. Protest gegen das gebrochene Wort. Widerstand gegen Castortransporte. Auf drei Säulen sollte die grüne Ausstiegspolitik gegründet sein: Atomgesetzänderung, Strahlenschutznovelle und sicherheitsorientierter Gesetzesvollzug. "25 plus 1 (25 Jahre Laufzeit und ein Jahr gesetzlich geforderte Übergangsfrist) = der Ausstieg beginnt sofort!" verhießen die Grünen. Der Sofortausstieg war in der Versenkung verschwunden, aber ein Ausstieg binnen zweier Legislaturperioden sei verfassungsrechtlich gegengecheckt und galt als machbar. Der sicherheitsorientierte Gesetzesvollzug sollte Aufräumen mit der Merkelschen Weisungspolitik. Nur dank einer Vielzahl von Weisungen der CDU-Politikerin und Vorgängerin Jürgen Trittins war zum Beispiel die hessische Stillegungsverfügung für Biblis A aufgehalten worden. Und wie war das mit dem Entsorgungsnachweis für alle Kraftwerke? Der galt als nicht gesichert, weil die Wiederaufarbeitung weder dem Gebot der schadlosen Verwertung hochradioaktiven Mülls entsprach noch einen Beitrag zu dessen geordneter Beseitigung darstellte. Di! e überfällige Strahlenschutznovelle lässt auf sich warten. Die Kardinalfehler grüner "Ausstiegs"- Politik wurden wiederholt benannt. Es ist ein Widerspruch in sich, was im Koalitionsvertrag von Grünen und SPD festgeschrieben wurde, nämlich den Ausstieg "entschädigungsfrei" und "unumkehrbar" zu regeln. Übrig blieb der Grundsatz der Entschädigungsfreiheit, der sachfremde Entscheidungen impliziert. Ein Beispiel: Um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, wird Gorleben als Bundesendlager nicht aufgegeben trotz gewichtiger geologischer Einwände den Salzstock betreffend, gleichzeitig wird das Genehmigungsverfahren zum "Schacht Konrad", dem zweiten Endlager in spe, weiter betrieben, obwohl politisch nur ein Endlager für alle Arten von Atommüll gewollt ist. Konsensgespräche halfen allein der Wirtschaft, den Ausstieg auf die lange Bank zu schieben, und binden die Regierung in die Lösung des ungelösten Entsorgungsproblems ein. Einen Ausstieg auf kaltem Wege, wegen übervoller Abklingbecken, sollte es nicht geben, pflichtet Trittin bei. "Mir fehlt die Fantasie, wie die Partei das durchstehen will", kommentierte der alt-grüne Stratege Ralf Fücks die Lage. Er hatte vor Augen, dass im Jahr 2000 die Castortransporte wieder rollen, dass Trittin beziehunsgweise der grüne Chef des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, die Genehmigung dafür erteilt und ein grüner Polizeipräsident in Münster den Weg nach Ahaus freiräumen lässt. Die Fantasie fehlt nicht nur ihm. Der Autor ist Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg.
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