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Allgemeine Zeitung Coesfeld, 15. Februar '00

Mann soll sich in Rosendahl unter Lok gelegt haben

Castor-Stopp: Verfahren geht in die zweite Runde Verfahren gegen 55-jährigen gestern eröffnet

von -job-

Ahaus/Kreis Borken. Nötigung? Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte? Oder keines von beiden? Diese Fragen ließ das Amtsgericht Coesfeld bei der gestrigen Auftaktverhandlung gegen einen 55-jährigen Mann aus Niedersachsen vorerst offen. Er soll sich im März 1998 unter die Lok des Richtung Ahaus fahrenden "Castortransportes" gelegt haben.

Laut Anklage soll der Arbeitslose aus dem Wendland beim Zwischenstopp des Castortransports im Bahnhof von Rosendahl-Holtwick unter die Lok geklettert sein, wo man ihn erst unter Einsatz mehrerer Beamter des Bundesgrenzschutzes vom dem Gestänge habe losreißen können. Dabei sollen die Beamten dem Mann mit dem Schlagstock gegen die Unterarme geschlagen haben. Während sich zu Beginn der Verhandlung der Vorwurf zunächst auf den des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte konzentrierte (Maximalstrafe: zwei Jahre) zog der Vorsitzende Richter im Laufe der Verhandlung auch den der Nötigung ( Maximalstrafe: drei Jahre) in Betracht. Zu Unrecht, wie der Verteidiger des 55-jährigen meinte.

Zum einen stehe in Frage, ob der Einsatz der bayrischen Grenzschutzbeamter beim Castortransport durch Nordrhein-Westfalen überhaupt rechtlich abgesichert sei, zum anderen sei die Erweiterung des Vorwurfs im laufenden Verfahren doch sehr ungewöhnlich. Er beantragte, per Voreinladung des münsterischen Polizeipräsidenten die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der bayrischen Beamten prüfen zu lassen. Im übrigen halte er die Bewertung der Zeugenvernehmung der Grenzbeamten für problematisch, da diese nicht persönlich in Coesfeld erschienen waren. Deren Aussagen waren gestern verlesen worden.

Während die Staatsanwältin die Anträge des Verteidigers als Mittel interpretierte, das Verfahren in die Länge zu ziehen, sprach der Verteidiger von Grundsatzfragen, die angesichts der Bedeutung des Castor-Transports geklärt werden müssten. Am Mittwoch (23.2) soll der Prozess fortgesetzt werden.


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