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Bundeamt für Strahlenschutz, Pressemitteilung, 26. Januar '00 BfS erteilt Genehmigungen für Transporte nach AhausErster CASTOR-Transport nicht vor AugustDas Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat fünf innerdeutsche CASTOR- Transporte mit bestrahlten Brennelementen aus den Kraftwerken Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg in das westfälische Zwischenlager Ahaus genehmigt. Der Präsident des BfS Wolfram König sagt dazu: "Für innerdeutsche Transporte ist die für die Sicherheit erforderliche Vorsorge getroffen. Insbesondere ist durch zusätzliche Auflagen gegenüber früheren Genehmigungen gewährleistet, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen eingehalten werden." Voraussichtlich frühestens ab August kann der erste Transport abgebrannter Brennelemente in ein deutsches Zwischenlager rollen. Dies ergibt sich aus weiteren Auflagen der Genehmigung. Der Genehmigungsinhaber muss entsprechend einer Forderung der Länderinnenminister den konkreten Transporttermin sechs Monate vorher bei der zuständigen Polizeibehörde anmelden. Die einzelnen Genehmigungen sind befristet auf zwei Jahre erteilt. Wann von den jetzt erteilten Genehmigungen Gebrauch gemacht wird, liegt in der Entscheidung der Erzeuger der atomaren Abfälle, den Kraftwerksbetreibern. Sie stellen fest, wann sie technisch transportbereit sind. Die Genehmigungsinhaberin Nuclear Cargo + Service GmbH, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, stimmt unter Beachtung der Sechs-Monats-Frist einen konkreten Transporttermin mit den Polizeibehörden ab. Diese haben die Sicherung des Transports zu gewährleisten. Seit Mai 1998 waren alle Transporte mit bestrahlten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken und die Transporte zur Rückführung von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich ausgesetzt. Der Grund waren jahrelang verschwiegene radioaktive Verunreinigungen an den Außenflächen der Behälter und an den verwendeten Transportmitteln, die teilweise den von der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEO) festgelegten Grenzwert von 4 Bequerel pro Quadratzentimeter um mehr als das Hundertfache überstiegen. Von zentraler Bedeutung für die Wiederaufnahme der Transporte war deshalb der Nachweis, dass in Zukunft die Kontaminationsgrenzwerte während des gesamten Transportvorgangs mit ausreichender Sicherheit eingehalten werden. Diese von den Betreibern zu erbringenden Nachweise wurden von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) und dem Öko-Institut Darmstadt begutachtet. Zusätzlich hat das Bundesumweltministerium im vergangenen Jahr in Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Bund und Ländern einen Kriterienkatalog erarbeitet, der die notwendigen Anforderungen für zukünftige Transporte festlegt. Dieser Kriterienkatalog bildet zusammen mit den Ergebnissen der Gutachten die Entscheidungsgrundlage für die Wiederaufnahme der Transporte. Kontaminationen werden durch technische Maßnahmen und verbesserte Abläufe vermieden, verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Aufsichtsbehörden geschaffen und Meldepflichten an die Aufsicht neu eingeführt. Vor der Erteilung der Beförderungsgenehmigungen hat das BfS zudem weitere Aspekte der Behältersicherheit geprüft und bewertet. So war eine Fehlberechnung für das Ausdehnungsverhalten der zur Neutronenabschirmung in die Wände der CASTOR-Behälter eingelassenen Moderatorstäbe festgestellt worden. Deshalb wurde bei dem für innerdeutsche Transporte zugelassenen CASTOR V/19 die zulässige maximale Nachzerfallswärme deutlich gesenkt. Um Restfeuchte im Behälter und im Bereich der metallischen Dichtung des Primärdeckels nach der Trocknung zu verhindern, wurde das Beladeverfahren geändert. Für dem BfS ebenfalls vorliegende Anträge auf Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield sowie für den Rücktransport hochradioaktiver Glaskokillen aus La Hague ins Zwischenlager Gorleben sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen.
>Mo, 08.01. Berliner Zeitung >Di, 09.01. Berliner Zeitung >Mi, 26.01. AFP-/Reuters-Agenturmeldungen >Mi, 26.01. dpa-Agenturmeldung >Mi, 26.01. AFP/dpa-Agenturmeldungen >Do, 27.01. Münsterland
Zeitung - Ahauser Zeitung
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