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Münsterland Zeitung - Ahauser Zeitung, 01. Juli 2000

Höhere "Abbrände" ins BZA

Bundesamt für Strahlenschutz hat Genehmigung erteilt

von Stefan Grothues

Ahaus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat dem Zwischenlager eine Änderungsgenehmigung erteilt, nach der abgebrannte Uranbrennstäbe mit einem höheren Abbrand, mit höherem Schwermetallgehalt und erhöhtem Anteil an spaltbarem Plutonium in Castorbehältern der Baureihe V/19 in Ahaus gelagert werden dürfen. Den Antrag für die Änderungsgenehmigung hatten BZA und die Gesellschaft für Nuklearservice im Mai ’98 gestellt.

Anlass, so BZA-Sprecher Ziegler, sie gewesen, die Einlagerungsvoraussetzungen für Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim zu schaffen. Im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens erklärten BZA und GNS im April 2000, künftig auf die Einlagerung der Castortypen Ia, Ic und IIa zu verzichten. Diese älteren Behältertypen seinen in den Kraftwerken im Vergleich zum neueren Typ V/19 von untergeordneter Bedeutung. Durch eine Verzichtserklärung seitens BZA und GNS wurde darüber hinaus die zulässige maximale Wärmeleistung der Castoren der Bauart V/19 von 39 auf 25 Kilowatt beschränkt. Hintergrund sind die fehlerhaften Berechnungen für Moderatorenstäbe in einem Prüflabor, die im März ’99 bekannt geworden waren.

Revidierten Unterlagen wurden inzwischen eingereicht. Angesprochen werden in der Änderungsgenehmigung auch die verbesserten Verfahren zur Kontaminationsvermeidung, zur Sicherstellung der Trocknung im Dichtungsbereich der Deckel sowie zum Korrosionsschutz der Behälter.

Atomkraftgegner klagen gegen die Genehmigung: Nach Angeben von Hartmut Liebermann (BI "Kein Atommüll in Ahaus") wurde die Klageschrift bereits dem Gericht zugestellt.


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