| Ahaus | Alstätte | Graes | Ottenstein | Wessum | Wüllen | ||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|
||||||||||||||||
![]()
|
>mai
02. |
|||||||||||||||||
|
LNU, NABU, BUND, Pressemitteilung, 03. Mai 2002 Keine Erweiterung der Urananreicherungsanlage GronauDüsseldorf, Arnsberg: Zum Vorhaben der Fa. Urenco, im westfälischen Gronau bei der Urananreicherungsanlage (UAA) die Kapazität von genehmigten 1.800 Tonnen Urantrennarbeit auf 4.500 Tonnen Trennarbeit pro Jahr zu erhöhen und ein "Zwischen"lager für Uranoxid zu bauen, haben die drei Umweltverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) jetzt gemeinsam Stellung bezogen. Anlass hierfür ist die Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Wirtschaftsministerium und die heutige sogenannte Antragskonferenz (Scopingtermin), zu der Behörden, Kommunen und Naturschutzverbände eingeladen sind.
Da angereichertes Uran eine unverzichtbare Voraussetzung für den Betrieb fast aller Atomkraftwerke ist, würde eine Genehmigung zur Erhöhung der bisherigen UAA-Kapazität eine Zustimmung zum Weiterbetrieb bestehender und auch zum Bau neuer Atomkraftwerke bedeuten. BUND, LNU und NABU sehen es daher als ihre Pflicht an, im Rahmen des UVP-Verfahrens die Unbeherrschbarkeit der Atomkraft und damit die grundsätzliche Umweltunverträglichkeit aller atomtechnischer Anlagen zu thematisieren. BUND, LNU und NABU erklären, dass sie die Anwendung der praktizierten Sicherheitsphilosophie, nach der alle umweltschädigenden Projekte und Maßnahmen, die nicht unmittelbar zu Katastrophen führen, mit dem Prädikat "umweltverträglich" auszuzeichnen sind, als irreführend und verfassungswidrig ablehnen. BUND, LNU und NABU beantragen daher, dass sich das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zum Schutz der Bevölkerung dieser Auffassung der Verbände anschließt, das UAA-Genehmigungsverfahren abbricht, die Genehmigungsanträge ablehnt und die in der Vergangenheit erteilten Genehmigungsbescheide zum Betrieb der UAA Gronau sofort aufhebt. Bei Ablehnung dieses Antrages beantragen die Verbände, dass im Rahmen der UVP alle sicherheitstechnischen Fragen und anstehenden Themenzusammenhänge (z.B. Urantransporte, Uranabbau und unlösbare Entsorgung) ausführlich unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung, Beseitigung und Minimierung von Risiken geprüft werden. Dabei möchten die Verbände u.a. wissen, warum die Genehmigungsbehörde darauf verzichtet hat, eine Auflage zur Auslegung der UAA gegen Flugzeugabstürze zu erteilen. Mehr Infos: BUND NRW
|
||||||||||||||||||
| update |
|
|||||||||||||||||