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Frankfurter Rundschau, 22. November '99

Für Atomtransporte müssen AKW-Betreiber 100 Auflagen erfüllen

Gutachter halten Nuklearfuhren ohne Kontamination für möglich - Trittin rechnet mit Genehmigung in "einigen Wochen"

von Joachim Wille

Der Bund kann den Transportstopp für Atomfrachten in die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) nach Frankreich und Großbritannien aufheben. Vorher müssen die AKW-Betreiber allerdings rund 100 Auflagen erfüllen, um eine Verseuchung der Behälter, Waggons und Lkw zu verhindern. Das empfiehlt ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten.

Frankfurt, 22. November. Bereits seit Mitte vergangenen Jahres sind in Deutschland Transporte mit abgebrannten Brennstäben aus Atomkraftwerken und von strahlenden Restprodukten aus den Atomfabriken nach La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) untersagt. Zu dem Verbot hatten zum Teil extrem hohe Überschreitungen des Grenzwertes für Radioaktivität an Transportbehältern und auch an den Fahrzeugen geführt. Statt der erlaubten vier Becquerel pro Quadratzentimeter wurden bis zu 13 000 gemessen und aktenkundig gemacht. Die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) verfügte das Transportverbot.

Mit dem Gutachten über die WAA-Fuhren liegt nun die dritte und letzte Studie zu den Atomtransporten vor, die von der rot-grünen Bundesregierung bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in Köln/Berlin und dem Ökoinstitut Darmstadt in Auftrag gegeben worden war. Nach FR-Informationen halten die Gutachter es durchaus für möglich, dass die Transporte künftig ohne Kontamination durchgeführt werden können. Allerdings müssen die Stromkonzerne vorher die rund 100 Auflagen "abarbeiten", die sich etwa auf die Beladeprozeduren und exaktere Messmethoden beziehen. Die Studie wurde am Montag an das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Länder und die AKW-Betreiber verschickt. Dem Eisenbahn- Bundesamt liegt sie laut dessen Sprecher bereits vor.

GRS und Öko-Institut hatten auch in den beiden Vorgänger- Gutachten - sie betrafen die innerdeutschen Transporte vom jeweiligen AKW-Standort zu den Zwischenlagern Gorleben und Ahaus sowie die Rücktransporte aus La Hague und Sellafield - Auflagen gemacht, allerdings "nur" 60. Die bei den Fuhren nach La Hague benutzten französischen "Stachelbehälter" (die "Stacheln" ermöglichen eine bessere Wärmeableitung) gelten als besonders schwer "sauber" zu halten und zu überwachen. Bei den Betreibern, deren Experten über die zu erwartenden Auflagen bereits im Bilde sind, ist zu hören, dass deren Abarbeiten "mindestens bis Februar" dauern dürfte. Die Stromkonzerne dringen auf eine baldige Wiederzulassung der Transporte, weil sonst an vier AKW- Standorten (Neckarwestheim, Philippsburg, Stade und Biblis) eine Überfüllung der Abklingbecken und damit ein Stopp der Stromproduktion droht. Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) werfen sie eine "Verstopfungsstrategie" durch Verzögern der Transportgenehmigung vor.

Trittins Sprecher Michael Schroeren sagte der FR, bis zu einer Freigabe der Transporte könne es "noch einige Wochen" dauern. Den Vorwurf der Verzögerungstaktik wies er zurück; das letzte Gutachten sei mehrere Monate nach den beiden anderen fertig geworden, da prüffähige Unterlagen erst spät vorgelegt worden seien. Zwangsweise müßten die AKW trotzdem nicht abgeschaltet werden, da man den Betreibern Möglichkeiten für Übergangslösungen zur Lagerung der abgebrannten Brennstäbe an den AKW-Standorten aufgezeigt habe. Daran arbeiteten die Stromkonzerne nun intensiver, sagte Schroeren.


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