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99. |
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"Keine Castorhalle in Lingen" des Vernetzungstreffens Lingen, Pressemitteilung
Castorhalle soll mit geringster gesetzlich möglicher Bürgerbeteiligung genehmigt werden40 % des Aktivitätsinventars des Zwischenlager Gorleben - Lagerung von Atommüll doppelt so lange wie im Zwischenlager GorlebenLingen. Das Bundesamt fuer Strahlenschutz reduziert die Buergerbeteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren auf das gesetzlich notwendige Mindestmass. Die Auslegungsfrist wird zum spaetesten nach der atomrechtlichen Verfahrensverordnung zulaessigen Zeitpunkt angekuendigt. Die Auslegunug erfolgt, mit dem beginnt am 2. August zusammen mit Sommerloch. Ausgelegt wird nur zu den Aemteroeffnungszeiten. Die Auslegungsfrist wird mit der Beendigung am 2. Oktober exakt auf die vorgeschriebenen zwei Monate begrenzt. Und der Eroerterungstermin soll kurz nach dem gesetzlich fruehest moeglichen Termin, dem 2. November, erfolgen. "Ziel des ganzen ist es offensichtlich die BuergerInnen so weit wie moeglich aus dem Genehmigungsverfahren fuer die Castorhalle auszuschliessen.", sagte Michael Friedrich. Er forderte Erweiterung der Auslegungszeiten auf die Abendstunden, sowie eine Verlaengerung der Auslegungsfrist. "Um Menschen, die tagsueber arbeiten muessen, die Einsichtnahme zu ermoeglichen. Und damit diejenigen, die jetzt in Urlaub fahren anschliessend genuegend Zeit haben Einwendungen einzureichen." "Die geplante Kapazitaet der Halle spricht dem von der Bundesregierung oeffentlich verkuendeten Einstieg in den Ausstieg Hohn.", so Grolle. Da die 130 Castorstellplaetze des Lagers fuer den groesstmoeglichen Behaeltertyp, den Castor V/19 genehmigt werden, koennen Brennelemente aus etwa 50 Jahren Reaktorbetrieb aufgenommen werden. "Oder soll hier etwa auch Atommuell aus anderen AKWs gelagert werden?" Dafuer wuerde auch sprechen, dass das genehmigte radioaktive Inventar mit 1.500 Tonnen immerhin 40% so gross wie im Zwischenlager Gorleben ist. Und der geplante Lagerzeitraum ist weitaus groesser als in Gorleben. Das dortige Zwischenlager ist zwar auch fuer 40 Jahre genehmigt, die werden aber ab Inbetriebnahme der Halle gerechnet, und nicht wie in Gorleben einzeln fuer jeden Behaelter ab Einlagerung. Das kann fuer Lingen leicht eine Verdoppelung des Betriebszeitraums des Lagers auf 80 Jahre bedeuten. Michael Friedrich & Klemens Grolle Pressekontakt:
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