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>aus rat und ausschüssen.
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Antrag für die Ratssitzung am 09. November 1999Für die Einrichtung von BezirksausschüssenDie UWG-Fraktion beantragt, die Hauptsatzung der Stadt Ahaus vom 12. Dezember 1994 in § 3 zu ändern und statt der dort vorgesehenen Ortsvorsteher für die kommende Wahlperiode Bezirksausschüsse nach § 39 Gemeindeordnung einzurichten. Hierdurch sollen u. a. mehr sachkundige Bürger in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, das Mitspracherecht der Ortsteilbewohner gestärkt und der Informationsfluß intensiviert werden. Dieser Antrag wird bei 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mit 25 Nein-Stimmen abgelehnt.
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der Bezirksausschuss ein Ortsparlament darstellt, in dem die Belange eines Ortsteiles bürgernah von den direkt Betroffenen diskutiert und entschieden werden können, |
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dem Bezirksausschuss mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören können und damit auf einer demokratischeren Ebene als bisher auch Heimat- und Seniorenvereine, die Kirchen, Vereine und Verbände, Schulen, die Jugend und die Landwirtschaft an Entscheidungen beteiligt werden und somit enger in den kommunalpolitischen Entscheidungsprozess eingebunden werden könnten |
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das Mitspracherecht der Ortsteilbewohner gestärkt und der Informationsfluss zwischen Verwaltung, Rat und dem Bürger intensiviert würde, was durch die bisher üblichen Bürgerversammlungen in dieser Form nicht möglich war |
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die Bedeutung des Ortsvorstehers als Vorsitzender des Bezirksausschusses in seiner Aufgabenwahrnehmung auf eine demokratische Basis gestellt und damit gestärkt würde. |
update
08.11.2009
| >aktuell. |