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Antrag für die Ratssitzung am 13. Oktober 2004

Einrichtung von Bezirksausschüssen


Antragstext

Der Rat möge beschließen, die Hauptsatzung der Stadt Ahaus vom 09. November 1999 in § 3 zu ändern und statt der dort vorgesehenen Ortsvorsteher für die kommende Wahlperiode Bezirksausschüsse nach § 39 Gemeindeordnung einzurichten.


Begründung

Mit der Einrichtung von Bezirksausschüssen in der kommenden Wahlperiode könnten u. a. mehr sachkundige Bürger in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, das Mitspracherecht der Ortsteilbewohner gestärkt und der Informationsfluss intensiviert werden. Die wiederum schwache Wahlbeteiligung von nur 59 % an den Kommunalwahlen zeigt deutlich, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern von Ahaus (vor allen bei den Jungwählern) eine Politikverdrossenheit festzustellen ist, deren Fortbestehen bzw. Anwachsen unserer Demokratie schon in den örtlichen Grundstrukturen auf Dauer erheblichen Schaden zufügen wird.

Bezogen auf die Wahlberechtigten muss man die rechnerische absolute Mehrheit der CDU von 55,8 % dahingehend interpretieren, dass diese Mehrheit tatsächlich nur von 33 % der Wahlberechtigten gestützt wird. In diesen wegen mangelnder Bürgerbeteiligung verursachten Negativsog, der durch die bisher ablehnende Haltung der CDU gegenüber der Einrichtung von Bezirksausschüssen verstärkt wird, geraten alle anderen Parteien mit hinein.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, halten wir nach wie vor die Einrichtung von Bezirksausschüssen für ein unbedingt notwendiges Instrument. Unserer näheren Begründung aus der vergangenen Ratsperiode müssen wir nichts hinzufügen, da die unten aufgeführten Argumente für sich sprechen. Auch das stetig wiederholte Argument der CDU gegen diesen Antrag, nämlich dass auf Ortsversammlungen genügend Raum zur Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegeben sei, widerspricht den tatsächlichen politischen Gepflogenheiten bei der Beschlussfassung, weil hier den jüngeren und älteren Ortsteilbewohnern bei den Vorentscheidungen sehr wenig Raum zur Einflussnahme geboten wird.

Folgende Gründe sprechen für die Einrichtung von Bezirksausschüssen in den Ortsteilen:

Der Bezirksausschuss stellt ein Ortsparlament dar, in dem die Belange eines Ortsteiles bürgernah von den direkt Betroffenen diskutiert und entschieden werden können.

 

Dem Bezirksausschuss können mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören und damit würden auf einer demokratischeren Ebene als bisher auch Heimat- und Seniorenvereine, die Kirchen, Vereine und Verbände Schulen, die Jugend und die Landwirtschaft an Entscheidungen beteiligt werden und somit enger in den kommunalpolitischen Entscheidungsprozess eingebunden werden.

 

Das Mitspracherecht der Ortsteilbewohner würde gestärkt und der Informationsfluss zwischen Verwaltung, Rat und dem Bürger intensiviert, was durch die bisher üblichen Bürgerversammlungen in dieser Form nicht möglich ist.

 

Die Bedeutung des Ortsvorstehers als Vorsitzender des Bezirksausschusses würde in seiner Aufgabenwahrnehmung auf eine demokratische Basis gestellt und damit gestärkt.


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