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Antrag für die Ratssitzung am 29. Januar 2002

Abdeckung der Mülldeponie Ahaus-Alstätte


Antragstext:

Aufgrund von Presseberichten aus der Neuen Rhein Zeitung (NRZ) sowie der Rheinischen Post ist gestern bekanntgeworden, dass zur Verfüllung der Mülldeponie Ahaus-Alstätte Boden, der mit Schwermetallen, Altöl und Teer belastet ist, sowohl bereits aufgetragen wurde als auch vorgesehen ist. Diese Erde war bisher in einer Tongrube in Gahlen illegal gelagert worden. Die dort vorgesehenen Grenzwerte sind teilweise erheblich überschritten worden, vor allem bei Kohlenwasserstoffen, aber auch die Kontrollergebnisse bei Schwermetallen (Blei, Kupfer, Nickel, Zink) lagen oberhalb des Erlaubten.

Während nach den Aussagen aus dem Kreis Wesel 14.000 bzw. 16.000 Tonnen des Bodens nach Ahaus-Alstätte bzw. in den Kreis Borken verbracht werden sollen, sind nach Auskunft der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) 3.000 Tonnen hierfür vorgesehen.

Die Fraktion der Unabhängigen Wählergruppe Ahaus hält es für einen skandalösen Vorgang, dass weder Rat und Verwaltung der Stadt Ahaus noch die Bevölkerung, insbesondere im Ortsteil Alstätte, von den beteiligten Behörden und Unternehmen in Kenntnis gesetzt wurde.

Daher beantragt die UWG-Fraktion mit diesem Schreiben, den Rat in seiner nächsten Sitzung zu informieren

über die Ergebnisse der Analysen des Bodens, sowohl der von der EGW in Auftrag gegebenen Analysen als auch der im Vorfeld im Kreis Wesel vorgenommenen Analysen,

über die unterschiedlichen Aussagen zu den für Ahaus-Alstätte vorgesehenen Mengen des belasteten Bodens,

mögliche Umweltgefahren durch die Verdichtung der Deponie mit dem belasteten Boden,

ob es sich bei der Tongrube in Gahlen, aus dem der Boden kommt, um eine Sondermülldeponie der Abfallgemeinschaft Ruhrgebiet (AGR) handelt,

die Genehmigungsgrundlagen bzw. Verträge für diesen Vorgang.

Sollte sich nicht zweifelsfrei klären lassen, dass keinerlei Gefährdung von dem Boden ausgeht, möge sich der Rat in einer Resolution an die entsprechenden Stellen in aller Deutlichkeit gegen ein weiteres Auftragen dieser Erde sowie ein Abtragen des bereits aufgetragenen Bodens aussprechen. Außerdem möge der Rat die Behörden sowie die EGW auffordern, Rat und Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger von Alstätte regelmäßig über den Stand der Angelegenheit umfassend zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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