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Antrag für die Ratssitzung am 27. November 2003

EinwohnerInnenfragestunde im Rat der Stadt Ahaus


Antragstext

Der Rat möge beschließen, aus § 19 a (3) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Ahaus den Satz "Eine Aussprache findet nicht statt." zu ersetzen durch "Im Anschluß an eine Einwohner/innenfrage wird dem Rat Gelegenheit zur Aussprache gegeben."


Begründung

In der Sitzung des Rates der Stadt Ahaus vom 22. Februar 2000 ist dieser dem Antrag der UWG-Fraktion vom 30. Januar 2000 auf die "Einrichtung von Einwohner/innenfragestunden" einstimmig gefolgt. In der Sitzung vom 22. März 2000 hat der Rat der Stadt Ahaus einstimmig die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Ahaus beschlossen und Einwohner/innenfragestunden aufgenommen.

Um die praktikable Umsetzung der Einwohner/innenfragestunde zu gewährleisten, ist seinerzeit beschlossen worden, eine Aussprache nicht zuzulassen.

Inzwischen konnten nahezu vier Jahre Erfahrungen mit der derzeitigen Regelung bei der EinwohnerInnenfragestunde gesammelt werden. Unseres Erachtens ist diese sowohl für die fragenden EinwohnerInnen wie auch die Mitglieder des Rates sehr wenig zufriedenstellend. Um über die EinwohnerInnenfragestunde sowohl dem zunehmenden Interesse der Öffentlichkeit an der Tätigkeit des Rates Rechnung zu tragen und den Dialog zwischen Einwohnern und Stadtrat zu beleben, halten wir die Möglichkeit der Aussprache für eine notwendige Voraussetzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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