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Antrag für die Ratssitzung am 27. November 2003
EinwohnerInnenfragestunde im Rat der Stadt Ahaus

Antragstext
Der Rat möge beschließen, aus § 19 a (3) der Geschäftsordnung des Rates der
Stadt Ahaus den Satz "Eine Aussprache findet nicht statt." zu ersetzen durch
"Im Anschluß an eine Einwohner/innenfrage wird dem Rat Gelegenheit zur
Aussprache gegeben."

Begründung
In der Sitzung des Rates der Stadt Ahaus vom 22. Februar 2000 ist dieser dem
Antrag der UWG-Fraktion vom 30. Januar 2000 auf die "Einrichtung von
Einwohner/innenfragestunden" einstimmig gefolgt. In der Sitzung vom 22. März 2000 hat
der Rat der Stadt Ahaus einstimmig die Änderung der Geschäftsordnung des
Rates der Stadt Ahaus beschlossen und Einwohner/innenfragestunden aufgenommen.
Um die praktikable Umsetzung der Einwohner/innenfragestunde zu gewährleisten,
ist seinerzeit beschlossen worden, eine Aussprache nicht zuzulassen.
Inzwischen konnten nahezu vier Jahre Erfahrungen mit der derzeitigen Regelung
bei der EinwohnerInnenfragestunde gesammelt werden. Unseres Erachtens ist
diese sowohl für die fragenden EinwohnerInnen wie auch die Mitglieder des
Rates sehr wenig zufriedenstellend. Um über die EinwohnerInnenfragestunde
sowohl dem zunehmenden Interesse der Öffentlichkeit an der Tätigkeit des Rates
Rechnung zu tragen und den Dialog zwischen Einwohnern und Stadtrat zu beleben,
halten wir die Möglichkeit der Aussprache für eine notwendige Voraussetzung.
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