Antrag für die Ratssitzung am 22. Februar 2000
Einrichtung von Einwohnerfragestunden

Antragstext:
Der Rat möge beschließen, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Ahaus um wie folgt zu ergänzen:
§ 20 Fragerecht von Einwohnern
Der Rat kann beschließen, daß eine Fragestunde für Einwohner in die
Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jeder
Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen
an den Bürgermeister zu richten. Die Angelegenheiten müssen sich auf Angelegenheiten der
Stadt beziehen.
Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der
Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt,
höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den
Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller
auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

Begründung:
Die UWG-Fraktion nimmt den einstimmigen Beschluß des Kreistages Borken
vom 27. Januar 2000 zur Einführung von Einwohnerfragestunden zum Anlass, dieses Anliegen
erneut im Rat der Stadt Ahaus vorzutragen.
Die UWG-Fraktion hält die Einführung von Einwohnerfragestunden zu den
Ratssitzungen für ein geeignetes Mittel, die Ahauser Bürgerinnen und Bürger kurzfristig
zu ihren Anliegen Auskunft zu erteilen und in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit
eine Transparenz für das Handeln von Rat und Verwaltung zu vermitteln.
Durch Einwohnerfragestunden wird den Bürgerinnen und Bürgern von Ahaus
auf unbürokratische und bürgerfreundliche Weise die Möglichkeit gegeben, ihre Anliegen,
Wünsche und Fragen den politischen Entscheidungsträgern vorzutragen.
Die vorgeschlagene Formulierung zur Ergänzung der Geschäftsordnung
basiert auf der Muster-Geschäftsordnung für den Rat des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und Gemeindebundes vom Juli 1999.
Der derzeitige § 20 der Geschäftsordnung und die folgenden Paragraphen
verschieben sich jeweils um eine Stelle nach hinten.
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