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>aus rat und ausschüssen.
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Antrag für die Ratssitzung am 09. November 1999Einberufung von EinwohnerversammlungenDie UWG-Fraktion beantragt, dass die Hauptsatzung bezüglich der Einberufung von Einwohnerversammlungen festlegt, dass der Rat hierüber "auf Antrag von 1/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder" und nicht, wie bisher festgelegt, "von Fall zu Fall" entscheidet. Durch diese Regelung soll auch der Opposition die Möglichkeit gegeben werden, über die Einberufung von Einwohnerversammlungen zu entscheiden. Dieser Antrag wurde bei 6 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt.
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