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>aus rat und ausschüssen.
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Antrag für die Ratssitzung am 01. März 2005Satzung für die Durchführung von BürgerentscheidenAntragstext Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, dem Rat der Stadt Ahaus eine Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in Ahaus zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht in § 26 den Bürgerentscheid als demokratisches Instrument zur Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen vor. Die UWG betrachtet den Bürgerentscheid als eine wichtige Möglichkeit für die Bürger, auf die Gestaltung ihres Gemeinwesens Einfluss zu nehmen und ihr Umfeld mitzugestalten. Da bisher eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden für Ahaus nicht existiert, hält die UWG es für notwendig, eine solche Satzung mit konkreten Ausführungsbestimmungen für Ahaus zu erlassen. Als Anlage zu diesem Antrag erhalten Sie eine Mustersatzung des Landesverbandes "Mehr Demokratie", auf dessen Homepage mehr-demokratie.de/nrw Sie weiterführende Informationen zu dieser Thematik erhalten können.
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