Antrag zur Entscheidung der Bezirksregierung Münster keine 7. Eingangsklasse an der Irena Sendler Gesamtschule im Schuljahr 2021/2022 zuzulassen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Ahaus beschließt:1.Die Bezirksregierung Münster wird aufgefordert, dem Elternwillen in der Schulwahl zu entsprechen und die Zustimmung zur Bildung einer 7. Eingangsklasse an der Irena-Sendler-Schule für das Schuljahr 2021-2022 zu erteilen. Der vorliegende Beschluss zur Nichtgenehmigung soll zurückgenommen und das Ergebnis des durchgeführten Losverfahrens für ungültig erklärt werden.
  2. Die Verwaltung der Stadt Ahaus wird beauftragt, die Entscheidung der Bezirksregierung Münster zu beklagen.
  3. Die Verwaltung der Stadt Ahaus wird beauftragt, beider Bezirksregierung ab dem Schuljahr 2022/2023 die 7-Zügigkeitder Irena-Sendler-Gesamtschule zu beantragen.
Bildung vor Ort ist uns wichtig

Begründung:

Die Bezirksregierung Münster hat in den vergangenen Jahren die 7. Eingangsklasse für die Irena-Sendler-Gesamtschule  genehmigt  und  damit  dem  erklärten  Willen  der  Eltern  entsprochen.  Für das Schuljahr 2021-2022 wird diese Zustimmung verweigert, obwohl die Anmeldezahlen für die dringende Bildung einer 7. Eingangsklasse sprechen.

Die Raumfrage kann nicht als Argument angesehen werden, da es im laufenden Schuljahr sieben Ausgangsklassen  gibt und  auch  bei  den  vergangenen  Genehmigungen für  die  7. Eingangsklasse nicht als hinderliches Kriterium gesehen wurde.

Mit    der    Nichtgenehmigung    trotz    vorliegenden    überzeugenden    Elternwillen    geht    die Bezirksregierung bewusst in ein Losverfahren für über 100 Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ein. Bildung wird zur Lotterie. Das fatale an dieser Entscheidung ist, dass diese Lotterie dem Kriterium wohnortnahe Schulbildung vorgezogen wird.

Ahauser Schüler und Schülerinnen müssen um Schulplätze sich in den weiterentfernten Schulen in  anderen Orten  kümmern,  obwohl  in  Ahaus  selbst  ein  ausreichendes  Angebot  vorliegt. Der Schulbusverkehr ist dafür nicht ausgelegt. Freundeskreise werden auseinandergerissen. 9 bis 10 Jährige müssen überlange Schulwege allein antreten. Diese kleine Lotterieverlierer sind mehrfach gehandicapt.  Nach  den  Defiziten  aus  der  Pandemie  müssen  sie  in  Ihrer  Schullaufbahn  weitere gravierende Lasten auf sich nehmen. Absehbar ist, dass diesen Anforderungen nicht gewachsen sind.

Wir  fragen  uns,  wo  der  pädagogische  Aspekt  bei  der  Entscheidung  der  Bezirksregierung  liegt. Warum  eine  bürokratische  Entscheidung,  die  einen  regen  Taxiverkehr  für  einzelne  Schüler schafft, dass Kindeswohl so außer Acht lässt.

Ins   Spiel   gebracht   wird   immer   der   Schulkonsens,   eine   Gesamtschule   ist   nicht   mit   einer Sekundarschule gleichzusetzen. Wäre das so, läge ein eindeutiges Kriterium vor und könnten zu mindestens Ahaus Schüler wohnortnah Ahauser Schulen besuchen.

Die Entscheidung der Bezirksregierung wird mit der fehlenden Zustimmung des Schulverbandes Rosental/Legden  begründet.    Es  geht  um 1-2Legdener  Schüler und  ihre  Eltern,  die bei  der Nichtgenehmigung der 7.Klasse in der Ahauser Gesamtschule in Erwägung ziehen könnten, die Sekundarschule  in  Legden  zu  besuchen. Dafür  wird  sehenden  Auges  und  zynisch  auf  die Lotterievariante  gesetzt,  denn  der  Elternwille  zur  Gesamtschule  war  vorhersehbar. Siehe die Entwicklung der letzten Jahre.

Uns fehlen die nachvollziehbaren Argumente, warum 23 überwiegend Ahauser Schülerinnen und Schülern  der  Besuch  Ihrer  Wunschschule am  Wohnort zusammen  mit  Ihren  Freunden  aus  der Grundschule    versagt    bleibt. Wir    sehen    den    Grundsatz    der    Verhältnismäßigkeit,    den grundgesetzlichen  freien  Elternwille  und  das  grundgesetzliche  gesicherte  Kindeswohl  mit  der Entscheidung der Bezirksregierung Münster grob verletzt.