Antrag zur Entscheidung der Bezirksregierung Münster keine 7. Eingangsklasse an der Irena Sendler Gesamtschule im Schuljahr 2021/2022 zuzulassen
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Ahaus beschließt:1.Die Bezirksregierung Münster wird aufgefordert, dem Elternwillen in der Schulwahl zu entsprechen und die Zustimmung zur Bildung einer 7. Eingangsklasse an der Irena-Sendler-Schule für das Schuljahr 2021-2022 zu erteilen. Der vorliegende Beschluss zur Nichtgenehmigung soll zurückgenommen und das Ergebnis des durchgeführten Losverfahrens für ungültig erklärt werden.
- Die Verwaltung der Stadt Ahaus wird beauftragt, die Entscheidung der Bezirksregierung Münster zu beklagen.
- Die Verwaltung der Stadt Ahaus wird beauftragt, beider Bezirksregierung ab dem Schuljahr 2022/2023 die 7-Zügigkeitder Irena-Sendler-Gesamtschule zu beantragen.
Begründung:
Die Bezirksregierung Münster hat in den vergangenen Jahren die 7. Eingangsklasse für die Irena-Sendler-Gesamtschule genehmigt und damit dem erklärten Willen der Eltern entsprochen. Für das Schuljahr 2021-2022 wird diese Zustimmung verweigert, obwohl die Anmeldezahlen für die dringende Bildung einer 7. Eingangsklasse sprechen.
Die Raumfrage kann nicht als Argument angesehen werden, da es im laufenden Schuljahr sieben Ausgangsklassen gibt und auch bei den vergangenen Genehmigungen für die 7. Eingangsklasse nicht als hinderliches Kriterium gesehen wurde.
Mit der Nichtgenehmigung trotz vorliegenden überzeugenden Elternwillen geht die Bezirksregierung bewusst in ein Losverfahren für über 100 Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ein. Bildung wird zur Lotterie. Das fatale an dieser Entscheidung ist, dass diese Lotterie dem Kriterium wohnortnahe Schulbildung vorgezogen wird.
Ahauser Schüler und Schülerinnen müssen um Schulplätze sich in den weiterentfernten Schulen in anderen Orten kümmern, obwohl in Ahaus selbst ein ausreichendes Angebot vorliegt. Der Schulbusverkehr ist dafür nicht ausgelegt. Freundeskreise werden auseinandergerissen. 9 bis 10 Jährige müssen überlange Schulwege allein antreten. Diese kleine Lotterieverlierer sind mehrfach gehandicapt. Nach den Defiziten aus der Pandemie müssen sie in Ihrer Schullaufbahn weitere gravierende Lasten auf sich nehmen. Absehbar ist, dass diesen Anforderungen nicht gewachsen sind.
Wir fragen uns, wo der pädagogische Aspekt bei der Entscheidung der Bezirksregierung liegt. Warum eine bürokratische Entscheidung, die einen regen Taxiverkehr für einzelne Schüler schafft, dass Kindeswohl so außer Acht lässt.
Ins Spiel gebracht wird immer der Schulkonsens, eine Gesamtschule ist nicht mit einer Sekundarschule gleichzusetzen. Wäre das so, läge ein eindeutiges Kriterium vor und könnten zu mindestens Ahaus Schüler wohnortnah Ahauser Schulen besuchen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung wird mit der fehlenden Zustimmung des Schulverbandes Rosental/Legden begründet. Es geht um 1-2Legdener Schüler und ihre Eltern, die bei der Nichtgenehmigung der 7.Klasse in der Ahauser Gesamtschule in Erwägung ziehen könnten, die Sekundarschule in Legden zu besuchen. Dafür wird sehenden Auges und zynisch auf die Lotterievariante gesetzt, denn der Elternwille zur Gesamtschule war vorhersehbar. Siehe die Entwicklung der letzten Jahre.
Uns fehlen die nachvollziehbaren Argumente, warum 23 überwiegend Ahauser Schülerinnen und Schülern der Besuch Ihrer Wunschschule am Wohnort zusammen mit Ihren Freunden aus der Grundschule versagt bleibt. Wir sehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den grundgesetzlichen freien Elternwille und das grundgesetzliche gesicherte Kindeswohl mit der Entscheidung der Bezirksregierung Münster grob verletzt.