Antrag: Tempo 30 Zone (Modellversuch)
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Ahaus beauftragt die Verwaltung, bei der Landesregierung zu beantragen, dass im innerstädtischen Bereich der Stadt im Rahmen eines Modellversuchs eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h gilt. Der Bereich ist durch folgende Straßen begrenzt: Adenauerring, Parallelstraße, Fuistingstraße, Zum Rotering und der Hindenburgallee. Die Geschwindigkeit auf diesen Straßen bleibt unverändert, die Geschwindigkeit innerhalb der beschriebenen Zone wird auf 30km/h begrenzt.

Ausschnitt des betreffenden Bereichs aus der Google Maps Straßenkarte | ©Google Maps
Begründung: In diesem beschriebenen Gebiet besteht bereits vielfach eine 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Durch diesen Beschluss wird der bestehende Flickenteppich endlich beseitigt und eine klare Regelung getroffen. Das Thema Tempo 30 in Städten und Gemeinden wird kontrovers diskutiert, treffen doch auf engem Raum unterschiedliche Interessen und Gegebenheiten aufeinander. Auf der einen Seite sollen die allgemeine Lebensqualität und Verkehrssicherheit so hoch wie möglich sein – auf der anderen Seite soll die Mobilität von Bevölkerung und Wirtschaft nicht behindert werden. Dieser Diskussion müssen und wollen wir uns stellen, aber auch eine Entscheidung treffen. Mit diesem Antrag sprechen wir uns insbesondere für den innerstädtischen Bereich für Lebensqualität und Verkehrssicherheit aus. Geringere Geschwindigkeiten machen den Kfz-Verkehr stadtverträglicher. Lärm- und Luftschadstoffbelastungen nehmen ab, die Barrierewirkung der Straßen wird deutlich reduziert. So werden die Innenstädte als Wohnstandorte wieder attraktiver. Eine Verringerung der Kfz Geschwindigkeit verbessert die Verkehrssicherheit, die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und steigert damit den Rad und Fußverkehr, somit ergänzt der Antrag unser Bemühen, den Rad und Fußverkehr attraktiver zu gestalten. Mit geringen Geschwindigkeiten können die Entwurfsbreiten der Fahrbahnen verringert werden. Dies schafft Platz für andere Funktionen. Radfahrer und Fußgänger reagieren sensibel auf die Umfeldqualität. Damit ergänzt unser Antrag das in Arbeit befindliche Radwegekonzept in besonderer Weise und bietet diesen weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Durch mehr Menschen, die Rad fahren und zu Fuß gehen, steigt die urbane Lebensqualität. Leider verhindert die restriktive Rechtslage die Einführung einer grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung dem Antrag der Verwaltung zustimmt, einen Modellversuch Tempo 30 in dem von uns beschriebenen Bereich umzusetzen. Ein niedrigeres Regeltempo hätte wie oben beschrieben viele Vorteile gegenüber der jetzigen Situation. Eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit 30 km/h würde die Geschwindigkeitsvorgaben vereinheitlichen und viele Schilder überflüssig machen. Wir bitten die Verwaltung, bei der Landesregierung vorstellig zu werden, in Ahaus einen Modellversuch in dem umschriebenen Bereich zu implementieren.
Was nach dem Antrag geschah
- Antrag mit der Sitzungsvorlage Nr. A/2021/0067 im Hauptausschuss vom 1.6.2021 als TOP Ö 9.1 geführt
- Beschluss: Antrag abgelehnt
- dazu erschienener Presseartikel der MZ vom 4.6.2021, Auszüge:
- „Ich will mich nicht sträuben. Wir wollen das gern versuchen, bekommen das aber so einfach nicht hin“, machte Hans-Georg Althoff deutlich.
- Das tragen wir so nicht mit“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Michael Räckers.
- „Die Idee ist super“, sagte Dietmar Eisele (Grüne).
- Klaus Lambers (SPD) hätte die Idee erst einmal in den Verkehrsausschuss verwiesen. Seine Fraktion unterstütze die Idee. Wir wollen es aber im Größeren sehen und auch die Auswirkungen genau betrachten“, sagte er.
- Auch das war mit der CDU nicht zu machen. „Ich möchte das heute Abend hier entscheiden“, hielt Christian Rudde dagegen.
- Sowohl die Verweisung in den Fachausschuss als auch den eigentlichen Antrag lehnte die CDU mit ihrer Mehrheit im Ausschuss schließlich ab.
Ratssitzung vom 27.05.2021
- Antrag mit der Sitzungsvorlage Nr. A/2021/0067 in der Ratssitzung vom 19.05.2021 als TOP Ö 14.1 geführt
- Angesichts eines längeren Tagesordnungspunktes wurde u.a. dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und in den Hauptausschuss am 1.6. übertragen.