Antrag: Tempo 30 Zone (Modellversuch)

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Ahaus beauftragt die Verwaltung, bei der Landesregierung zu beantragen, dass im innerstädtischen Bereich der Stadt im Rahmen eines Modellversuchs eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h gilt. Der Bereich ist durch folgende Straßen begrenzt: Adenauerring, Parallelstraße, Fuistingstraße, Zum Rotering und der Hindenburgallee. Die Geschwindigkeit auf diesen Straßen bleibt unverändert, die Geschwindigkeit innerhalb der beschriebenen Zone wird auf 30km/h begrenzt.

 

Antrag 30km.h-Zone ©Google Maps

Ausschnitt des betreffenden Bereichs aus der Google Maps Straßenkarte | ©Google Maps

Begründung:

In diesem beschriebenen Gebiet besteht bereits vielfach eine 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Durch diesen Beschluss wird der bestehende Flickenteppich endlich beseitigt und eine klare Regelung getroffen.

Das Thema Tempo 30 in Städten und Gemeinden wird kontrovers diskutiert, treffen doch auf engem Raum unterschiedliche Interessen und Gegebenheiten aufeinander. Auf der einen Seite sollen die allgemeine Lebensqualität und Verkehrssicherheit so hoch wie möglich sein – auf der anderen Seite soll die Mobilität von Bevölkerung und Wirtschaft nicht behindert werden. Dieser Diskussion müssen und wollen wir uns stellen, aber auch eine Entscheidung treffen. Mit diesem Antrag sprechen wir uns insbesondere für den innerstädtischen Bereich für Lebensqualität und Verkehrssicherheit aus.

Geringere Geschwindigkeiten machen den Kfz-Verkehr stadtverträglicher. Lärm- und Luftschadstoffbelastungen nehmen ab, die Barrierewirkung der Straßen wird deutlich reduziert. So werden die Innenstädte als Wohnstandorte wieder attraktiver.

Eine Verringerung der Kfz Geschwindigkeit verbessert die Verkehrssicherheit, die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und steigert damit den Rad und Fußverkehr, somit ergänzt der Antrag unser Bemühen, den Rad und Fußverkehr attraktiver zu gestalten.

Mit geringen Geschwindigkeiten können die Entwurfsbreiten der Fahrbahnen verringert werden. Dies schafft Platz für andere Funktionen. Radfahrer und Fußgänger reagieren sensibel auf die Umfeldqualität. Damit ergänzt unser Antrag das in Arbeit befindliche Radwegekonzept in besonderer Weise und bietet diesen weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Durch mehr Menschen, die Rad fahren und zu Fuß gehen, steigt die urbane Lebensqualität.

Leider verhindert die restriktive Rechtslage die Einführung einer grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung dem Antrag der Verwaltung zustimmt, einen Modellversuch Tempo 30 in dem von uns beschriebenen Bereich umzusetzen. Ein niedrigeres Regeltempo hätte wie oben beschrieben viele Vorteile gegenüber der jetzigen Situation.

Eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit 30 km/h würde die Geschwindigkeitsvorgaben vereinheitlichen und viele Schilder überflüssig machen.

 

Wir bitten die Verwaltung, bei der Landesregierung vorstellig zu werden, in Ahaus einen Modellversuch in dem umschriebenen Bereich zu implementieren.