Gemeinsame Erklärung der Fraktionen der UWG, WGW und der WLA

zur Thematik: Abschaffung des ersten Beigeordneten

Mit ihrem Antrag vom 07.04.2022 zur Ratssitzung am 5.5. 2022 fordern die CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP den Rat der Stadt Ahaus auf, die Stelle des ersten Beigeordneten, Hans-Georg Althoff, nach dem Ende seiner derzeitigen Wahlzeit nicht nachzubesetzen. Als Ersatz hierfür soll die Stelle eines Kämmerers eingerichtet werden. Auf juristischen Sachverstand in der Verwaltung soll zukünftig verzichtet werden.

Der erste Beigeordnete, Herr Althoff, hat in den zurückliegenden 23 Jahren seinen Vorstandsbereich mit hoher Fachkompetenz, umsichtig, besonnen und mit viel Engagement geführt. Die einzelnen Fachbereiche der Stadt Ahaus hat er in juristischen Fragen kompetent beraten; darüber hinaus hat er als Geschäftsführer der AED, in den komplexen Fragen der Atommüllangelegenheiten sowie in der aktuellen Diskussion über die Fusion der Stadtwerke mit der SVS sehr viel Sachverstand bewiesen und die Interessen der Stadt hervorragend vertreten.

Der Antrag der CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP sieht keine interne juristische Besetzung mehr vor. Eine Umorganisation der Verwaltung in nur neun Monaten sowie in der jetzigen schwierigen Fusionsphase, der aktuellen Auseinandersetzung mit den Betreibern des Zwischenlagers würde die Verwaltung massiv schwächen.

In dem Antrag der CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP wird u.a. darauf verwiesen, dass im Münsterland in verschiedenen Städten ein Modell mit zwei Beigeordneten gelebt wird. Dabei übersehen die Antragsteller allerdings, dass einige dieser Städte – sofern dort keine Stelle im Verwaltungsvorstand durch eine/n Jurist/in besetzt ist– in den letzten Monaten mangels juristischer Fachkompetenz die Stelle eines/r Juristen/in ausgeschrieben und besetzt haben. Nur in Ahaus scheint das nicht erforderlich zu sein. Oder sprechen die Antragsteller diesen Sachverhalt mit Absicht nicht an, um Hrn. Althoff aus machtpolitischen Überlegungen abzuwählen?

Im Antrag wird mit Kosteneinsparung argumentiert. Dieses ist nicht haltbar, weil die Pensionszahlungen aufgrund des vorgezogenen Ruhestandes von Herrn Althoff anfallen und seine Aufgaben von anderen übernommen werden müssen. Juristischer Rat von außen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Diese würden in Zukunft im erheblichen Umfang anfallen.

Die Bürgermeisterin Frau Voss, die mit überwältigender Mehrheit in ihr Amt wiedergewählt wurde, wünscht sich eine weitere Zusammenarbeit mit Herrn Althoff. Die drei Fraktionen setzen sich mit ihrem Vorgehen einfach darüber hinweg.

Die Fraktionen der UWG, WGW sowie der WLA sprechen sich gegen diesen unüberlegten Antrag aus und fordern die Antragsteller auf, um Schaden von der Stadt abzuwehren, ihren Antrag umgehend zurückzuziehen.