UPDATE:
Die Aufwandsentschädigungen wurden Anfang des Jahres 2022 lt. EntschVO auf 370 € angehoben. In diesem Artikel beziehen wir uns noch auf den zur Veröffentlichung gültigen Wert von 313 €.
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Die Aufwandsentschädigungen wurden Anfang des Jahres 2022 lt. EntschVO auf 370 € angehoben. In diesem Artikel beziehen wir uns noch auf den zur Veröffentlichung gültigen Wert von 313 €.
In der konstituierenden Sitzung des Rates am vergangenen Mittwoch wurden wegweisende Entscheidungen getroffen. Die CDU hat in einem Zweckbündnis mit Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, WGW und FDP einiges neu strukturiert. So wurden statt 11 Ausschüssen 14 gebildet. Dazu wurde beispielsweise der Haupt- und Finanzausschuss in zwei Ausschüsse gesplittet, obwohl er in der abgelaufenen Periode in der Regel nur zweimal im Jahr tagte. 14 Ausschüsse, das ist das Gegenteil von gestraffter Organisation!
Darüber hinaus sollen alle Ausschussvorsitzende neben der allgemeinen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder eine zusätzliche Entschädigung von 313 € monatlich erhalten. Diese im Jahre 2016 vom Land neu beschlossene Aufwandentschädigung wurde damals noch vom gesamten Rat abgelehnt. Jetzt kostet das die Stadt für alle Vorsitzende im Jahr 41.316 €.
Auch gibt es nun einen dritten stellvertretenden Bürgermeister. Das war in der vergangenen Ratsperiode nicht erforderlich. Jetzt kostet das die Stadt 5.634 € im Jahr extra.
Bei der aktuell angespannten Haushaltslage müssen alle Möglichkeiten für Einsparungen ausgeschöpft werden. Die UWG hat sowohl diese Neustrukturierung der Ausschüsse und die unverhältnismäßige Entschädigung für die Ausschussvorsitzende als auch den Posten des dritten stellvertretenden Bürgermeisters abgelehnt. Über die Periode von fünf Jahren sind das Mehrausgaben von 234.750 €.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
11 Ausschussvorsitzende (11 von 14 Vorsitzenden erhalten eine Entschädigung)
Dritter stellvertretende Bürgermeister
Gesamtausgaben