FAQs zum Thema Erster Beigeordneter für die Stadt Ahaus

Was Sie wissen sollten zum Antrag von CDU, FDP und B´90/Grünen:

Wie auch der Lokalpresse zu entnehmen war, hat das Mehrheitsbündnis der Stadt Ahaus für die kommende Ratssitzung am 5. Mai 2022 einen Antrag gestellt, das Amt des ersten Beigeordneten, nach der Wahlperiode nicht neu zu besetzen.

In diesen FAQs beantworten wir die häufigsten an uns adressierten Fragen zu diesem Thema:

Zukunftsweisende Entscheidung für Ahaus - Brauchen wir drei Beigeordnete?

Die Beigeordneten teilen sich die vielen verschiedenen Aufgabenfelder einer Stadtverwaltung auf – ähnlich einer Bereichsleitung in Unternehmen. Sie stehen den Fachbereichsleitern (vergleichbar mit Abteilungsleitern) vor und verantworten die Aufgabengebiete gegenüber der Politik. In Ahaus bilden die Beigeordneten zusammen mit der Bürgermeisterin den Verwaltungsvorstand (vergleichbar mit der Geschäftsführung in der freien Wirtschaft).

Laut Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen sind Beigeordnete Wahlbeamte, die vom Stadtrat für 8 Jahre gewählt werden. Dieser bestimmt im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin über die Aufgabenbereiche der Beigeordneten. Die Wahl des neuen Beigeordneten erfolgt, wenn nicht anders beantragt, im öffentlichen Teil einer Ratssitzung.

Die aktuelle Organisationsstruktur (inkl. Aufgabenbereiche) der Stadt Ahaus: www.ahaus.de

Herr Althoff, der seit 23 Jahren als Beigeordneter für die Stadt Ahaus tätig ist, übernimmt folgende Aufgabengebiete:

  • Finanzen:
    Steuerwesen, Erstellung und Beratung des Haushaltes in Kooperation mit dem Kämmerer
  • Feuerwehr:
    Brandschutzbedarfsplan, Aufgabenverwaltung, Einhaltung juristischer Vorgaben, Katastrophenschutz
  • Sicherheit und Ordnung:
    Verkehrssicherung, Parken, Gewerbeordnung, Bürgerbüro
  • Datenverarbeitung:
    Bereitstellung leistungsfähiger IT-Infrastruktur, Informations-, Kommunikations- und Medientechnik im Rathaus, in städtischen Einrichtungen und in kommunalen Schulen, Digitalisierung, Online-Präsenz, DSGVO, Kooperationen mit Datenverbünden

Neben diesen Aufgaben ist Herr Althoff im Rahmen seiner Ausbildung als Volljurist bei sämtlichen juristischen Fragestellungen von besonderer Bedeutung. In seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister ist er die rechte Hand der Bürgermeisterin und vertritt sie bei ihren Aufgaben in der Verwaltung.

Herr Leuker ist seit 38 Jahren für die Stadt Ahaus tätig und seit 2016 Beigeordneter. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Bildung, Kultur, Sport
  • Arbeit und Soziales
  • Jugend

Damit fallen aktuelle Themen in seinen Verantwortungsbereich wie die Flüchtlingshilfe, Jugend- und Familienhilfe, ALG II, Kitas, Schulentwicklung, OGS, Schulverpflegung, Schulsozialarbeit, Sportstättenförderung, Kulturarbeit, Verwaltung Kulturquadrat, Musikschule, VHS.

Erst ‚kürzlich‘ seit Ende 2019 ist Herr Hammwöhner als Beigeordneter für die Aufgabenbereiche tätig:

  • Bauverwaltung
  • Immobilienwirtschaft
  • Stadtplanung
  • Bauordnung
  • Tiefbau und Entsorgung
  • Baubetriebshof

Aktuelle Projekte: Umsetzung des Radverkehrskonzepts (Königstraße, Wessumer Straße), Erschließung und Vergabe von Neubaugebieten, Umgestaltung Wallstraße, Umzug / Neuplanung Baubetriebshof, Feuerwehr, Klimaschutz, Photovoltaik auf städtischen Gebäuden, Energieeffizienz in städtischen Gebäuden, Sanierung und Ausbau Schulen/Kitas/ Turnhallen, Bebauungspläne, Hochwasserschutz, Grundstückserwerb.

Die aktuelle Aufgabenverteilung hat sich über die letzten Jahre bewährt und ist thematisch effizient aufgestellt. Dadurch ergeben sich zwischen den verschiedenen Teilaufgaben Synergien, die zu einer schnelleren und effizienteren Bearbeitung der Projekte führen. Gerade in der aktuell unsicheren Zeit und den vielen Herausforderungen ist ein eingespieltes Team wichtig.

Würde die Position des ersten Beigeordneten wegfallen, müssten die anderen beiden Beigeordneten diese fachfremden Aufgaben übernehmen. Neben einer Einarbeitungszeit in die neuen Aufgabenfelder und der Übernahme neuer Mitarbeiter / Kollegen, müssen auch die bestehenden Aufgaben und Projekte abgearbeitet werden. Dies führt zu einer stärkeren Belastung der beiden verbleibenden Beigeordneten und wird zu Verzögerungen in allen Bereichen führen, zum Nachteil der Bürger:innen.

Seit Mitte der 1970er Jahren besteht der Verwaltungsvorstand der Stadt Ahaus neben der:m Bürgermeister:in aus 3 Personen. Während der Amtszeit von Josef Ikemann (CDU) eingeführt und über die Amtszeiten von Bußmann, Korte und Büter (alle CDU) fortgeführt, hat sich diese Struktur über Jahrzehnte bewährt.

Erst 2016 wurde mit der Wahl von Herrn Leuker, zum Leiter des Fachbereichs 3, dieser auch als zusätzlicher dritter Beigeordneter ernannt.

Noch ist nicht klar, wie die neue Struktur aussehen wird / kann. Sicher ist jedoch, dass die verbleibenden Beigeordneten zu Beigeordneten Eins und Zwei werden und ein Kämmerer den Verwaltungsvorstand, neben der Bürgermeisterin, als vierte Person komplettiert.

 

Die aktuell von Herrn Althoff verantworteten Aufgabenbereiche müssen dabei auf die verbleibenden Personen aufgeteilt werden. Dabei kann der Kämmerer lediglich den Bereich Finanzen übernehmen. Die Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung, sowie Datenverarbeitung müssen voraussichtlich auf die Bürgermeisterin, Herrn Leuker und Herrn Hammwöhner verteilt werden. Die Aufgaben als Volljurist und stellvertretender Bürgermeister müssen neu (intern oder extern) vergeben werden.

Das System mit drei leitenden Führungskräften, die alle ihren individuellen Arbeitsbereich gegenüber der Politik verantworten, hat sich über die Jahre bewährt und die Verwaltungsspitze agiert seit einigen Jahren als eingespieltes Team. Bis 2016 bestand der Verwaltungsvorstand neben der Bürgermeisterin aus 2 Beigeordneten und einem Fachbeamten. Diese Stelle wurde auch unter Betreiben der CDU und den Grünen bei gleicher Vergütungsgruppe von eine Fachbeamtenstelle in eine Wahlbeamtenstelle umgewandelt.

Die klar strukturierten und voneinander abgegrenzten Arbeitsbereiche ermöglichen eine effiziente Bearbeitung, welche gefährdet wäre, wenn einige (fachfremde) Aufgaben des ersten Beigeordneten Herrn Althoff auf die anderen beiden Beigeordneten (Herrn Leuker und Herrn Hammwöhner) übertragen werden müssten. Bereits jetzt kommt es in den Bereichen dieser beiden Personen zu Verzögerungen, weil die Arbeiten angesichts von Personalmangel nicht umgesetzt werden können (Verzug bei Bauprojekten wie Erweiterung Aabachschule, Wallstraße und Kulturarbeit).

Ob eine dritte Beigeordnetenstelle in Zukunft beibehalten werden sollte oder wieder durch einen Fachbeamten besetzt wird, kann diskutiert werden.  Für eine Stadt in der Größe Ahaus hat sich die Aufgabenteilung in der Führungsspitze mit 3 zentralen Organisationsbereichen seit langem bewährt. Eine dieser Führungskräfte muss aus unserer Sicht wegen der vielfältigen rechtlich geprägten Aufgaben Volljurist:in sein. 

Nein, muss er nicht! Aber sein Angebot, noch 3,5 Jahre (bis zur Pensionierung) im Amt zu bleiben, bietet einige Vorteile für Ahaus.

Neben seinen juristischen Fachkenntnissen verfügt er über eine breite Erfahrung und benötigt keine Einarbeitungszeit. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Suche nach einem Endlager, der Neubau der Feuer- und Rettungswache sowie dem Zusammenschluss der Stadtwerke halten wir es für sinnvoll, auf diese Expertise zurückzugreifen.
Dabei ist auch nicht festgesetzt, dass er die vollen 3,5 Jahre der Stadt erhalten bleiben muss. Denkbar wäre auch, dass er zunächst die o.g. aktuellen Projekte weiter begleitet und sein:e Nachfolger:in sukzessive in die Arbeit eingeführt wird. Dies gilt auch für den Aufbau des nächsten Haushaltjahres.

Die Arbeit der Verwaltung ist kein rechtsfreier Raum, sondern wird maßgeblich beeinflusst durch Verordnungen, Satzungen und sonstige juristische Vorgaben. Deshalb ist es wichtig, dass innerhalb des Verwaltungsvorstandes eine kompetente Fachperson über diese juristischen Vorgaben beraten kann. In Zeiten der angestrebten Schwächung der Verwaltungsspitze und der zeitgleichen Aufblähung von politischen Ausschüssen sind juristische Ersteinschätzungen für die politische Gremienarbeit wertvoll. 

Herr Althoff ist seit Jahren das Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und der Düsseldorfer Anwaltssozietät um die Situationen rund um das Thema Atommüll zu bewerten und notfalls juristische Schritte einzuleiten. Er hat als sachkundiger Jurist seit Jahren alle Klagen und Verfahren gegen die befürchteten Transporte aus dem Kugelreaktor Jülich und dem Forschungsreaktor II in Garching begleitet und die Gespräche geführt.

Weitere aktuelle „Großprojekte“, die die Kompetenz eines Volljuristen benötigen sind unter anderem der geplante Zusammenschluss der Stadtwerke sowie der Neubau der Feuer- und Rettungswache, wo die Feuerwehrgemeindesatzung berücksichtigt werden muss. Ebenfalls wurde bereits häufig auf seine Expertise hinsichtlich der Gemeindeordnung zurückgegriffen. Selbst während laufender Sitzungen konnten so (ohne Nachschlagen von Gesetzestexten) Abstimmungen erfolgen oder der vorgeschriebene Weg eingehalten werden.

Prinzipiell sparen wir durch den Wegfall einer Beigeordnetenstelle kein Geld, sondern zahlen sogar drauf.

Die Position des ersten Beigeordneten muss mit einer Besoldung nach B2 (Landesbesoldungsordnung NRW) besetzt werden. Die weiteren Beigeordneten erhalten eine Besoldung nach A 16. Würde nun der erste Beigeordnete wegfallen, so rücken der zweite und dritte Beigeordnete auf zum ersten und zweiten Beigeordneten. Damit würde eine A16-Stelle frei.

Allerdings muss der aktuelle Kämmerer mehr Aufgaben und Verantwortung übernehmen, da er zum Beispiel zukünftig den Haushalt eigenständig erstellen und gegenüber der Politik seinen Aufgabenbereich verantworten muss. Bisher war der Kämmerer bzw. der verantwortliche Beigeordnete für diesen Fachbereich stets Mitglied des Verwaltungsvorstandes (gemäß Gemeindeverordnung NRW). Es ist demnach davon auszugehen, dass der Kämmerer auch zukünftig wieder Teil des Verwaltungsvorstandes wird und damit eine Vergütung nach A16 erhält.

Gleichzeitig hat Herr Althoff mit Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf seine Pensionszahlung, die von der Stadt Ahaus getragen wird. Sein Angebot noch 3,5 Jahre bis zur offiziellen Pensionierung sein Amt auszuüben, ist damit finanziell attraktiv (und zeugt unserer Ansicht nach von großer Verbundenheit und Verantwortung gegenüber unserer Stadt).

Schlussendlich ist dieses Stühlerücken die bekannte „Reise nach Jerusalem“ mit einer Mehrbelastung für die verbleibenden Personen …. Und ohne Volljuristen, denn diese Expertise muss extern zu hohen Kosten eingekauft werden. Ein Einsparungspotenzial für den Stadtsäckel ist nicht erkennbar, eher ist mit Mehrkosten und personeller Mehrbelastung zu rechnen.

Wie wir wirklich Geld sparen könnten

Nach der Kommunalwahl 2020 wurde seitens der „Gestaltungsmehrheit“ ein dritter stellvertretender Bürgermeister eingeführt sowie die politische Arbeit um 3 Ausschüsse erweitert. Damit hat Ahaus deutlich mehr Ausschüsse und Mitglieder als andere Kommunen im NRW Vergleich. Dies verursacht innerhalb der Verwaltung einen hohen Mehraufwand, da die Ausschüsse organisiert, inhaltlich gefüllt und administriert werden müssen. Außerdem musste die Stadtverwaltung durch die Neugliederung der Ausschüsse über eine Zuständigkeitsordnung eine thematische und inhaltliche Abgrenzung erstellen, was einen hohen bürokratischen Aufwand verursachte und deutlich machte, dass es erhebliche Überschneidungen der Themenbereiche in den Ausschüssen gibt.

Mehr Ausschüsse bedeuten auch mehr Ausschussvorsitzende und damit mehr Aufwandsentschädigungen. Denn ein:e Ausschussvorsitzende:r erhält neben der monatlichen Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied jeden Monat noch mal den selben Satz für den Ausschussvorsitz – selbst wenn dieser Ausschuss nur zweimal im Jahr tagt. Ebenfalls ist in unseren Augen die Funktion eines dritten Vertreters der Bürgermeisterin für öffentliche Termine mit der damit verbundenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung (1,5 fache Vergütung) nicht notwendig.

Was die Aufwandsentschädigungen im Allgemeinen betrifft, so haben wir bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir diese für überzogen halten. Wir sehen hier Einsparungspotenzial von 44.000 €. Kurzum: Lieber weniger / niedrigere Aufwandsentschädigungen für das kommunalpolitische Ehrenamt und dafür fähige Umsetzer:innen und Macher:innen im Rathaus!

Wir haben gefordert und werden weiter fordern:
Bezüge kürzen, dritten Bürgermeister streichen und Ausschüsse straffen!

Durch die Wegnahme eines dritten Beigeordneten verliert die Bürgermeisterin sachkundige Unterstützung. Die bestehenden Aufgaben müssen dann auf weniger Schultern verteilt werden. Der bereits jetzt existierende Investitionsstau würde sich noch intensivieren. Wir sehen es als ungerechtfertigt an, die Schreibtische des Verwaltungsvorstanden zu füllen und bei der nächsten Kommunalwahl die offenen Aufgaben anzuprangern.